Auszahlung Resturlaub bei Fristloser Kündigung?

3 Antworten

Eine fristlose Kündigung ist in diesem Fall rechtlich überhaupt nicht haltbar!

Selbst eine fristgerechte ordentliche Kündigung wäre in diesem Fall nicht zu rechtfertigen - vorausgesetzt, die Kündigung wurde nicht noch vor Ablauf des 6. Monate des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen und es handelt sich nicht um einen Kleinbetrieb mit weniger als - rechnerisch - 10 Vollzeitarbeitnehmern.

Denn in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses besteht noch kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz KSchG - und danach auch nicht in den genannten Kleinbetrieben. Für eine ordentliche Kündigung muss der Arbeitgeber dann keinen Grund/Anlass (betriebs-, personen-, verhaltensbedingt) haben.

Die fristlose Kündigung wird aber trotz ihrer Rechtswidrigkeit wirksam, wenn Du nicht innerhalb von 3 Wochen gegen sie klagst. Diese Klage wird möglicherweise auch die Agentur für Arbeit verlangen, da sie erstens bei Rechtswidrigkeit sich durch den Arbeitgeber nicht die finanzielle Belastung "aufdrücken" lassen will und zweitens ansonsten bei gerechtfertigter Kündigung von selbstverschuldet verursachter Arbeitslosigkeit mit der Folge einer Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld 1 ausgeht.

Noch offene Resturlaubsansprüche, die Du wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen kannst, muss der Arbeitgeber auszahlen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht

Dafür ist doch keine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Um eine Kündigungsfrist kommt der Arbeitgeber nicht rum. Besteht Probezeit?

Was ist mit einer Liegebescheinigung und der nachträglichen Abgabe?

Die müssen nicht ausbezahlt werden,man kann auch freigestellt werden

Familiengerd  07.10.2019, 22:46
man kann auch freigestellt werden

Wie soll das denn nur funktionieren bei einer fristlosen Kündigung?!?🤔

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