Auswahlverfahren bzw. Einstellungstest Finanzamt?

3 Antworten

Die Gespräche laufen teilweise von FA zu FA anders ab. Dazu kommt, dass du dich bei einer Landesbehörde beworben hast, also kann das Bundesland einen großen Unterschied machen.

Bei mir in NRW sah es so aus, dass ich die verschiedenen Aufgaben der Finanzverwaltung nennen sollte. Ferner waren die eigenen Erwartungen an das Studium und eventuelle Schwierigkeiten (wie beispielsweise der Umstieg von der Theorie in die Praxis zu nennen). Beispielhaft waren ein paar Aufgaben schriftlich zu lösen (Tipp dazu: man sollte wissen, welcher Umsatzsteuersatz worauf anfällt) und die generellen Abzüge vom Bruttogehalt eines Angestellten sollten aufgelistet werden (nur die Namen, die Höhe nicht).

Man sollte wissen, was einen Beamten von einem Nichtbeamten unterscheidet und wie die Finanzverwaltung aufgebaut ist.

Das Gruppengespräch konnte nicht vorbereitet werden, da kamen weitgehend themenfremde Aufgaben dran. Gegenseitige Kommunikation war hier der Schlüssel.

juraerstie2019  05.09.2019, 21:03

Ich finde wenn ich das so aus der Praxis lese, dann wäre ich mit meiner genannten Vorbereitung gar nicht so schlecht gefahren.

Man muss sich ja auch mal selbst loben!...

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TheodoreTbag  05.11.2023, 22:10

Hi, Was für Fragen waren im Einstufungstest

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Fukndhkkkbd  31.03.2024, 01:57

Hi Sind sie noch aktiv

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Mein Deviese lautet sich gründlich vorzubereiten auf zwei bis drei weißen DIN A4 Blättern, auf die du draufschreibst was du Wissenswertes auf der Internetseite findest und evtl. danach Fragen stellen möchtest.

Wichtig: du musst die Zettel nicht auswendig lernen; es reicht, wenn du abließt vom Blatt, wenn du ne Frage stellst.

So erreichst du, dass dir nie der Gesprächststoff ausgeht, bist gut informiert über die Firma und hast ein gutes Gefühl, wenn du ins Vorstellungsgespräch gehst.

Wenn du das so machst, hast du hinterher sicher die Auswahl, ob du willst und bei wem du willst. (Weiß ich aus eigener Erfahrung mit über 30+ Vorstellungsgesprächen)

Nun, ich kann dir nur sagen was ich in einem solchen Fall tun würde, Erfahrung habe ich diesbezüglich keine.

Zunächst solltest du die Internetdomain des jeweiligen Finanzamts besuchen und dort stöbern. Die stellen meist Materialien zur Verfügung, das gilt es dann zu lesen. Wenn in einem Einzelgespräch Themen auftauchen, von denen du gelesen hast, dann merkst du es subtil an; Beispielsweise dadurch, dass du antwortest: „Dieser Teil der Erklärung oder hat mit schon auf der Internetseite gefallen.“

Dies zeigt erstmal, dass du den kleinen Schritt gehst und direkt beim „Anbieter“ Informationen suchst und sie freuen sich das dies überhaupt mal jemand gelesen hat.

Danach wäre es sinnvoll sich ein wenig mit dem Beruf zu beschäftigen. Das lässt sich spielend machen indem man eine Dokumentation schaut und das geht dann auch mal Abends anstatt des Tatorts.

Im Internet würde ich mir dann mal die einzelnen Gesetze zum Steuerrecht ansehen und kurz überfliegen. Kein ausgiebiges Studium sondern einfach bisschen mit den Gesetzen vertraut machen.

Zudem werden dann wohl allgemeine Gespräch stattfinden. Dazu setzt du dich mal einen Tag hin und überlegst dir was man so fragen könnte. Darauf suchst du dir dann Antworten. Allein diese Übung hilft schon ziemlich wenn man sich überlegt was der andere fragen könnte.

PS: ich bin 17 und habe gerade erst das Abi fertig, war noch nicht in der Situation. Das gebe ich zu bedenken.

Steuerscherge  05.09.2019, 21:05

Es gibt m.W. nicht wirklich Dokumentationen über den Beruf des Finanzbeamten. Und die üblichen, in Filmchen und Serien beidenten Klischees sollte man besser nicht anbringen.

Die Internetseite des Finanzamts hilft auch nicht viel, das ist nicht so aufgebaut wie bei einem Betrieb in der freien Wirtschaft. Schau selber mal rein, damn weißt Du, was ich meine.

Im Internet Steuergesetez lesen? Na, gratuliere. Das machen nicht mal Finanzbeamte freiwillig.Weißt Du, wieviel Einzelsetuergestze es gibt? Außerdem, das wird beim Einstellungsgespräch auf keinen Fall abgefragt.

Ich rate eher dazu, sich mjt dem aktuellen polischen Geschen zu befassen (diese Fragen kommen meinstens) also mal ein paar Wochen lang die vorderen Seiten der Tageszeitung lesen und nicht nur den Sportteil) mal einen Lohnzettel der Eltern anschauen, was es so alles an Abzügen gibt und vielleicjt die einzelnen Seuerarten googeln.

Wird alles nicht so wild, es geht mehr darum, welchen Eindruck man macht, ob man offen redet oder nur rumdruckst; ob man interessiert am Tagesgeschehen ist und Zusammenhönge erkennt.

Ganz schlecht: Zum Temrin in abgeranzten Jeans, bauchfreiem oder Tanktop und ausgelatschten Sneakers erscheinen. Tattoos und Peircings sind kein Problem, dreckige Fingernägel und Nasenbohren kommen nicht so gut.

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juraerstie2019  05.09.2019, 21:19
@Steuerscherge

Okaaay...

Also ich finde https://www.berlin.de/sen/finanzen/ bietet einiges an Infos; sogar einen eigenen Bereich für die Ausbildung mit FAQs. Schöne Organigramme wie die Behörde aufgebaut ist.

Ich habe schon eine interessante ARD Doku über Finanzbeamte gesehen. Das es nicht zwangsläufig alles „passend“ ist, dass ist jedem klar hilft aber dennoch einiges zu sehen. Sonst würde die ARD das kaum ausstrahlen.

Ja im Internet Steuergesetze lesen. Nicht jede, sondern die bekannten und nicht jede Norm sondern das Inhaltsverzeichnis. Denn daraus kann man sehr viel lernen, weil man Systematik sieht.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html

Nehmen wir mal das. Man sieht also am Inhaltsverzeichnis, dass zu Beginn genannt wird wer oder was überhaupt eine Pflicht hat oder man erkennt, dass zwischen selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit unterschieden wird. Wer sich schon dazu zu schade ist, das Inhaltsverzeichnis zu lesen, der lernt schlecht. Nun der andere Kommentator hier sagte genau dies wurde bei ihm abgefragt:

Beispielhaft waren ein paar Aufgaben schriftlich zu lösen (Tipp dazu: man sollte wissen, welcher Umsatzsteuersatz worauf anfällt) und die generellen Abzüge vom Bruttogehalt eines Angestellten sollten aufgelistet werden (nur die Namen, die Höhe nicht). Man sollte wissen, was einen Beamten von einem Nichtbeamten unterscheidet und wie die Finanzverwaltung aufgebaut ist. (User: Stossgebet)

Ich persönlich sehe es also anders als du es bewertest. Ich halte meinen Ratschlag für anwendbar. Natürlich nicht Perfekt, aber ich habe keinen Anspruch darauf erhoben er sein vollständig oder perfekt.

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Steuerscherge  05.09.2019, 21:22
@juraerstie2019

Kind, ich bin seit Jahrzehnten Finanzbeamter und bei Einstellungsgesprächen und qualifizierten Interviews dabei. ich weiß also, wie es abläuft. Du schreibst ja selber, dass Du grade mal das Abi hast!

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juraerstie2019  05.09.2019, 21:25
@Steuerscherge

Einerseits ist es eine Unverschämtheit jemanden damit abzuwerten indem man ihn „Kind“ nennt. Also zumindest im sozialen Verhalten wärst du sicher bei Einzelgesprächen durchgefallen. Andererseits ist das kein Argument! Denn ich habe nichts geschrieben was schädlich wäre, im Gegenteil dies zu Wissen schadet nicht und es ist kaum aufwendig. Für wen sollte das Finanzministerium sonst die Seite für Studenten etc. aufsetzen?

Dann zeig mir was deine Jahrzehnte an Erfahrung für eine überragende Antwort abliefert, die einen bedeutenden Mehrwert hat.

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Steuerscherge  05.09.2019, 21:31
@juraerstie2019

Du bist 17! ! Also noch nicht erwachsen, auch wenn Du das glaubst. Und da Du auch noch nie ein Einstellungsgesspräch beim Finanzamt hattest, weißt Du auch nicht, auf was es da ankommt. Daher sind Deine Tips von wegen Internetdomain und Gesetze lim Internet lesen zwar gut gemeint, aber nicht hilfreich, weil fernab der Realität.

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juraerstie2019  05.09.2019, 21:46
@Steuerscherge

Gut her Schlaumeier. Ich bin Minderjährig, dass heißt nicht das ich ein Kind bin. Gesetze ließt du ja sehr ungern, aber schauen wir uns doch mal die Systematik in Deutschland an. Beginnen wir im Strafrecht, § 176 Abs. 1 S. 1 StGB: Dort steht: Personen unter vierzehn Jahren (Kind). Die Klammer deutet wohl darauf hin dass es hier definiert wird. Ist 17 größer als 14?

Nun im EStG steht es zwar bis 18 (§ 32), dann aber im Zusammenhang mit den Eltern und du bist ganz sicher niemand der diesen gleich kommt; sodass diese Begrifflichkeit nicht anwendbar wäre. Also brauchen wir etwas ausschlaggebendes wie wäre es mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG sieht wohl so aus als sei ich kein Kind. Ich erwarte allerdings nicht, dass du Gesetze lesen kannst.

Also was sagt denn die Höflichkeit dazu? Allgemeine Umgangsformen? Da nennt man Personen über 14 eben nicht Kind oder Kindchen.

Daher sind Deine Tips von wegen Internetdomain und Gesetze lim Internet lesen zwar gut gemeint, aber nicht hilfreich, weil fernab der Realität.

Von welcher Realität? Das man weiß wie die Ausbildung strukturiert ist? Das man weiß wie die Behörde aufgebaut ist? Das man ein grundlegendes Verständnis dafür hat, welche Tätigkeiten ausgeübt werden? Ja total realitätsfern. Selbst wenn es nicht angesprochen wird, dann ist dies kein „verschwendetes“ Wissen.

Ich bedauere oftmals verbitterte Menschen. Daher möchte ich es hierbei belassen. Weiteres scheinen ungelöste Konflikte zu sein, dass man sich „mit Kindern“ anlegen muss.

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