Ausversehen gefälschte Pokémon Karten verkauft?

1 Antwort

Wenn er das nachweisen kann, wärst du, da ein Sachmangel vorliegt, zu Schadensersatz verpflichtet. Das wäre zivilrechtlich.

Strafrechtlich bist du, wenn du glaubwürdig darlegen kannst, dass du das nicht wusstest, quasi nicht belangbar.