Ausbildungsvertrag vor Beginn der Ausbildung kündigen?

3 Antworten

Du kannst doch einfach da anrufen oder denen ne Email schreiben, dass müsste reichen.

Sehr geerhrte Damen und Herren,

hiermit trete ich von meinem Ausbildungsvertrag der am ..... als.......in ihrem Unternehmen anfängt zurück, da ich mich dafür entschieden habe einen weiteren Schulabschluss zu machen.Ich wünsche Ihnen und dem Unternehmen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe schon viele unterschiedliche Sachen beruflich gemacht
DerCaveman  20.02.2023, 03:20
Du kannst doch einfach da anrufen oder denen ne Email schreiben, dass müsste reichen.

Nee, das reicht keineswegs. Die Kuendigung muss zwingend schriftlich erfolgen, also auf richtigem Papier mit Originalunterschrift (bei Minderjaehrigen auch denen der Eltern). E-Mail, Fax, WhatsApp u.s.w. waere unwirksam.

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Caxi1  02.05.2023, 10:20
@DerCaveman

So auf welcher Anspruchsgrundlage (Gesetz) denn. Und glaubst Du, dass ein Betieb so einen Azubi noch möchte? Ja eben. Anruf reicht. Email danach sonst benimmt er sich auch noch schlecht

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DerCaveman  02.05.2023, 11:00
@Caxi1
So auf welcher Anspruchsgrundlage (Gesetz) denn.

Du fragst nach der gesetzlichen Grundlage dafuer, dass die Kuendigung zwingend schriftlich erfolgen muss? Die findest du in § 22 Abs. 3 BBiG.

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Caxi1  03.05.2023, 13:22
@DerCaveman

So dann kontere ich mit Paragrafen 126 ff BGB gilt immer wissen aber auch Juristen nicht.

Ausserdem bestehe ich auf Satz 2 von mir oben und der schlägt den Rest

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DerCaveman  03.05.2023, 14:43
@Caxi1
So dann kontere ich mit Paragrafen 126 ff BGB

Der steht dem von mir Geschriebenen in keiner Weise entgegen, sondern bestaetigt es.

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Caxi1  04.05.2023, 09:31
@DerCaveman

Ja weil du nicht lesen kannst Textform oder elektronische Form heben das Schriftformerfordernis auf. Wenn Du nicht mitdenkst dann brauche ich hier auch keine Perlen vor die Säue werfen

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DerCaveman  04.05.2023, 09:56
@Caxi1
Ja weil du nicht lesen kannst Textform oder elektronische Form heben das Schriftformerfordernis auf

Also von der Textform steht nichts im § 126 BGB. Wo soll stehen, dass die Textform das Schriftformerfordernis "aufhebt"?

Hinsichtlich der elektronischen Form bestimmt § 126 Abs. 3 BGB, dass die elektronische Form (also mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen) eine gesetzlich vorgeschriebene Schriftform dann ersetzt, wenn sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt. Hier ergibt sich aus dem Gesetz aber etwas anderes. § 623 BGB schliesst die elektronische Form naemlich ausdruecklich aus und § 10 Abs. 2 BBiG regelt, dass fuer den Berufsausbildungsvertrag die fuer einen Arbeitsvertrag geltenden Rechtsgrundsaetze und Rechtsvorschriften anzuwenden sind, sofern sich aus dem Berufsbildungsgesetz nichts anderes ergibt.

Aber selbst wenn die elektronische Form zulaessig waere (was sie nicht ist!), wuerde eine normale E-Mail oder ein Fax die in § 126a BGB genannten Anforderungen an die elektronische Form mangels einer qualifizierten elektronischen Signatur ohnehin nicht erfuellen.

Wenn Du nicht mitdenkst ...

Dazu schreibe ich jetzt mal lieber nichts. Ich will ja trotz all deiner Unflaetigkeiten weiter hoeflich bleiben.

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DerCaveman  04.05.2023, 11:22
@Caxi1

Ja klar, aber in welchem der folgenden Paragrafen wird geregelt, dass die Textform die Schriftform ersetzt und dass die elektronische Form auch dann die Schriftform ersetzt, wenn sie gesetzlich ausgeschlossen ist? Ich verrate es dir: in keinem!

Caxi, du argumentierst aus dem Bauch heraus, ohne deine Thesen fundiert begruenden zu koennen. Ich empfehle dir, erst einmal ein wenig zu recherchieren, bevor du dich noch weiter verrennst. Dann wirst du naemlich sehr schnell feststellen, dass du dich schon lange voellig ins Abseits geschossen hast.

Irgendwann ist es dann auch an der Zeit, eine Fehleinschaetzung zuzugeben oder zumindest zu schweigen.

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Caxi1  07.05.2023, 14:40
@DerCaveman

Verrannt hast du Dich selbst und lenkst mit Nebenkriegssxhauplätzen ab:

fassen wir zusammen:

Niemand hat juristisch oder moralisch ein Recht mehrere Verträge zu unterschreiben

Der Schadensersatz für Verträge die man vor Antritt kündigt, ergibt sich aus Treu und glauben und muss nicht einzelvertraglich vereinbart werden

Regelungen nach der eine Kündigung vor Antritt Schriftlich zu erfolgen hätte sind unnsinnig, weil es vor Antritt keine Kündigung smöglichkeit gibt. Wenn aber einer kündigt, wird kein Arbeitgeber auf eine schriftliche Kündigung bestehen, weil man mit so einem miesen Charakter nichts zu tun haben will. Beweise, dass jemals ein AG geklagt hätte.

der Azubi muss am ersten Tag kommen und kann dann sofort kündigen.

so ist es und nicht anders

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Caxi1  07.05.2023, 14:52
@Caxi1

Auf keine schriftliche Kündigungsmöglichkeit bestehen

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Die vorherige Kpndigung ist gesetzlich ausgeschlossen Gesetz, aber kein AG will noch so einen Azubi haben

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
DerCaveman  02.05.2023, 11:11
Die vorherige Kpndigung ist gesetzlich ausgeschlossen

Bitte benenne die gesetzliche Regelung, auf die du dich berufst.

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Und wie wäre es mit dem Unternehmen zu sprechen und nach einem Aufhebungsvertrag fragen?

DerCaveman  20.02.2023, 03:21

Hier braucht es keinen Aufhebungsvertrag. Schriftliche Kuendigung reicht. Kuendigungsfrist gibt es hier noch keine.

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