Ausbildung zur Tfa, wie viel Arbeit ist okay?

2 Antworten

Das müsste in deinem Arbeitsvertrag stehen. An sich ist 40 h eine normale Vollzeit-Wochenarbeitszeit. Bist du in einer Gewerkschaft? Dort könntest du auch nachfragen.

Rufbereitschaft gilt mWn aber tatsächlich als Arbeitszeit, nicht nur wenn man gerufen wird.

AngelsLuna 
Fragesteller
 14.11.2021, 19:22

Nein ich bin in keiner Gewerkschaft. Ich bin ja nur in der Ausbildung und will diese danach aber nicht weiter machen Beruflich da ich andere Pläne habe. Ich habe meinen Vertrag nicht da. Ich weiß nur das eine 40h Woche vorgesehen ist. Obwohl wenn ich die Schulzeit zu zähle komme ich auf über 40h.

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Katta11  14.11.2021, 22:24
@AngelsLuna

Man kann ja trotzdem in einer Gewerkschaft sein, sind unsere Azubis auch 🤷‍♀️

Die Schulzeit zählt natürlich mit, wenn du einschliesslich Schule über 40 St. kommst, sind das Überstunden, die du wann anders "abfeiern" können solltest...

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AngelsLuna 
Fragesteller
 15.11.2021, 13:35
@Katta11

Das ist bei uns selten möglich da wir sonst nicht genügend Mitarbeiter haben

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Du bist 18 und entscheidest selbst ob es für dich ok ist. Hauptsache du bekommst alles bezahlt. Nachtdienst Zuschläge und Sonntagszuschläge. Auch Rufdienst muss bezahlt werden plus der Zeit ab Anruf wenn du kommen sollst,

AngelsLuna 
Fragesteller
 14.11.2021, 19:20

Also uns wird das bezahlt was wir wirklich in der Praxis arbeiten und zusätzlich einen 40€ Gutschein.

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peer80  14.11.2021, 21:29
@AngelsLuna

Also grundsätzlich werdet ihr extrem ausgenutzt.Die Arbeitszeiten sind unterirdisch. Dienstpläne erst 2 Tage vorher geht gar nicht. Jeder hat ein Recht auf verbindliche Dienstpläne mit Minimum 1 Monat Vorlauf, wie planst du sonst deine Freizeit? Abendstunden brauchen einen Zuschlag und Rufbereitschaft gehört mit einem Prozentsatz des Stundenlohnes bezahlt und ab Anruf mit der tatsächlichen Arbeitszeit zusätzlich vergütet. Auch hast du mit einem Berufsschultag dein Soll erfüllt und danach muss nicht mehr gearbeitet werden,

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AngelsLuna 
Fragesteller
 14.11.2021, 21:41
@peer80

Also das mit der Schule ist grundsätzlich so das wer zwei Tage Schule hat, danach einen Tag noch Arbeiten muss. Ich plane meine Freizeit gar nicht. Ich sag immer:"...kann ich dir noch nicht sagen" eigentlich sollten ursprünglich mal feste Arbeitszeiten kommen. Leider werden Azubis viel ausgebäutet. Bei uns wird wenigstens unter den Kollegen mal gesagt: dann mach doch jetzt feierabend" ich weiß das Pferdewirtschaft noch schlimmer ist.

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peer80  14.11.2021, 22:02
@AngelsLuna

Naja, jeder verdient das, was er mit sich machen lässt.

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Katta11  14.11.2021, 22:31
@peer80

Da stimmt aber einiges nicht. Ich zB. bekomme Ende jeder Woche einen neuen Dienstzeitenplan für die nächste Woche. Da ist nix mit "Recht auf 1 Monat Vorlaufzeit". Abendstundenzuschlag gibt es erst ab 23 Uhr, das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Und Azubis können durchaus nach oder vor der Schule noch zur Arbeit müssen, bis die 8 Stunden erfüllt sind. Musste ich auch...

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Katta11  14.11.2021, 22:33
@AngelsLuna

Das man als Azubis einmal die Woche nach der Schule noch arbeiten muss ist ganz normal.

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AngelsLuna 
Fragesteller
 15.11.2021, 13:35
@Katta11

Hab ich doch gesagt. Aber Notdienst machen und dann erst vor der Arbeit um 23 Uhr zurück sein oder später und am nächsten Tag wieder um 7 Arbeiten ist nicht normal.

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AngelsLuna 
Fragesteller
 15.11.2021, 13:37
@peer80

Also das ist schon ziemlich unfair was du schreibst. Klar kann ich meinen Chef drauf hinweisen. Aber ob es sich ändert steht woanders. Wenn sich jemand vergewaltigen "lässt" hat diese Person es auch nicht verdient.

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Katta11  15.11.2021, 13:43
@AngelsLuna

Ja. Soweit ich weiss müssen zwischen Schichtende - und anfang mind. 10 Stunden liegen, d.h. du dürftest zB bis 22 Uhr arbeiten und am nächsten Tag dann um 8 starten.

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peer80  15.11.2021, 16:17
@AngelsLuna

Oh, das ist aber nun ein ganz böser Vergleich, der jeder Grundlage entbehrt. Und das auch noch von einer Frau? Bei Vergewaltigung bewegen wir uns im Strafrecht und niemandem ist sowas zu Wünschen, im Vorwege den Täter daran hindern ist meist auch nicht möglich. Bei Verstößen gegen Arbeitnehmerrechte bewegen wir uns im Arbeitsrecht. Diese Verstöße lassen sich sehr gut benennen und bei weiteren Verstößen mit dem Arbeitsrecht auch ahnden. Also bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

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