Ausbildung zur Bürokauffrau - leicht? schwer? Auf 2 Jahre verkürzen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Ob du die Ausbildung verkürzen darfst, liegt allein an deinen Schulnoten. In den Prüfungsreleanten Fächern musst du einen Schnitt von weniger als 2,5 haben.
  2. Du kannst die Ausbildung blös um ein halbes Jahr verkürzen! Du würdes dann nicht in die Sommerprüfungen 2016 gehen, sondern in die Winterprüfungen 2015.
  3. Die IHK/HWK muss zustimmen und dein Ausbilder muss einverstanden sein.
  4. Wenn du in Rechnungswesen gut bist, dann wird das kein Problem sein.
  5. Bei uns haben bei voller 3 jahre Ausbilödung die 1er Schüler die schriftlichen Prüfungen gerade so bestanden. Es lag an Rechnungswesen. Da sind fast alle dran gescheitert. Überleg es dir gut, ob du die Ausbildung verkürzen willst, bevor du überhaut angefangen hast mit lernen.
  6. Denke in 2 Jahgren noch mal drüber nach. Schule ist nicht zu unterschätzen. Wir haben Umschüler in der Klasse, die zu uns gekommen sind, wo wir 2. Lehrjahr gewesen sind. Die hatten es furchtbar Schwer die ganzen Fächer wie Wirtschaft, Rechnungswesen und Steno nachzuarbeiten in der Freizeit. Mein Zeugnissdurchschnitt von all 3 Jahren ist 3,1. Da werden von allen 3 Lehrjahren die Noten im Durchschnitt genommen und die Note, die rauskommt steht auf deinem Abschlusszeugniss!

Viel Erfolg bei deiner Ausbildung. Wenn noch Fragen sind, dann melde dich. Ich hab in 4 Wochen meinen Abschluss, wenn ich die mündliche bestehe.

Ob die Ausbildung leicht oder schwer ist, wird sicherlich ganz unterschiedlich wahrgenommen. Mein Exfreund hat eine Umschulung zum Bürokaufmann gemacht, ich konnte allein dadurch, dass ich ihn für Arbeiten abgefragt und ihm gelegentlich geholfen habe, den Stoff und fand es ziemlich simpel, er hingegen fand die Ausbildung schwer.

Ob man die Ausbildung schaffen kann ist eine etwas seltsame Frage.. Sicher kann man sie schaffen. Was denkst du, wo die ausgebildeten Bürokaufleute sonst herkommen? ;)

Zur Verkürzung: http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/verkuerzung-verlaengerung-der-ausbildung.html