Ausbildung zum Tischler 1 Jahr kein Gehalt?

7 Antworten

in manchen Bundesländern bzw. Regionen findet das 1.Lehrjahr in bestimmten Berufen unter Umständen rein schulisch statt.

Man besucht dann eine 1jährige Berufsfachschule (BFS) mit einem bestimmten Schwerpunkt, in Deinem Fall "Holz". Es gibt aber auch andere Fachrichtungen, hier bei uns in BaWü z.B.: Metall oder KfZ oder Elektronik usw.

Dieses Jahr kann dann als 1.Lehrjahr im jeweiligen passenden Beruf angerechnet werden & Du kannst danach gleich ins 2. Lehrjahr beim Betrieb einsteigen.

In dieser Zeit an der BFS bist Du aber kein Azubi & hast keinen offiziellen Ausbildungsvertrag, oft wird vom Praktikumsbetrieb aber ein Vorvertrag bzw. Praktikanten-Vertrag gemacht.

Vom rechtlichen Status bist Du in der Zeit "Schüler", da Du eine Vollzeitschule besuchst. Dir steht daher auch keine Ausbildungsvergütung zu.

Wenn Dich Dein Praktikums-Betrieb in den Pflichtpraktika bezahlen will, ist das dessen freie Entscheidung. Auch die Höhe einer Vergütung ist nicht festgelegt. Daher kann es passieren, das jeder Schüler einer solchen BFS eine andere individuelle Entlohnung hat.

hast du einen richtigen Betrieb oder wird die Ausbildung über das Arbeitsamt gefördert? Kann es sein, dass du die Grundlagen in der Schule lernst und von einem Träger danach in einen Betrieb vermittelt wirst?

Dann wären die 100€ realistisch und sollen nur deine Fahrkosten decken. Das nennt sich dann Unkostenpauschale und wird durchs Arbeitsamt bezahlt.

Wenn du aber einen richtigen Betrieb hast und dieser dir nur 100€ zahlen will ist das nicht in Ordnung. Am besten fragst du da bei der zuständigen Handwerkskammer mal nach.

Die Vergütung hängt individuell von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Das sind die ungefähren Zahlen. Du kannst zusätzlich Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. 

Beispiele (monatlich brutto):

1. Ausbildungsjahr: € 419 bis € 606

2. Ausbildungsjahr: € 480 bis € 680

3. Ausbildungsjahr: € 583 bis € 780 

In dem Link (Tischler ) eingeben und dann bekommst Du die notwendigen Informationen. 

https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null

man bekommt in ausbildung nie ein gehalt? aber man bekommt ausbildungsbeihilfe?

aufgabe ist zu lernen in der ausbildung und dazu gehört mit zu arbeite und lernen? viele verwechseln dass die arbeit an derster stelle steht?

man soll vom schüler geselle werden. deshalb gehört die schulzeit dazu.

Apfel2016  10.06.2016, 08:32

So ein Schwachsinn...Man bekommt eine Ausbildungsvergütung, außer man macht eine schulische Ausbildung. BAB kann man beantrage, bekommt aber nicht jeder.

Und mit der normalen Schulzeit hat sie Ausbildung nichts zu tun.

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robi187  10.06.2016, 08:38
@Apfel2016

so ein schachsinn?  mache andere klein damit man selbst grösser erscheint?

wieso so eine aussage wenn man ander meinung ist? kennst du die geschichte der letzten 100 jahre im ausbildungswesen?

kennst du die geschichte des handwerks?

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DrCyanide  10.06.2016, 10:05

Wenn jemand, in diesem Fall du, Schwachsinn schreibt, dann kann man das auch sagen. Hier geht es nicht um andere Meinungen sondern welche Antwort korrekt ist und deine ist falsch. Was die Geschichte des Handwerks mit der aktuellen Ausbildungsvergütung bei anerkannten Ausbildungsberufen in D und vor allem mit der Frage zu tun hat, weißt wohl auch nur du...

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robi187  10.06.2016, 11:53
@DrCyanide

wenn jemand, in diesem Fall du, schwachsinn schreibt dann man das dir auch sagen. denn ich bin auf das wort "Gehalt" eingegangen.

was ihr beide da an oberlehrer wissen verzapft haben ist das thema verfehlt. und die geschichte der ausbildung macht deutlich das dies keine entlohnung sein kann?

vergesse nie das wenn man mit dem finger auf andere zeigt, zeigen 3 finger auf einen selbst? und damit hat es 3x mit den zeiger zu tun?

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Apfel2016  10.06.2016, 11:58
@robi187

So Leute wie du können einem echt leid tun...Da ist bei der Bildung auch was schief gegangen

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robi187  10.06.2016, 12:02
@Apfel2016

ja du kannst auch leid tun? du redest so über behinderte? aber die möchten kein mitleid sonder inklusion?

dein hochmut kommt auch noch zu fall!

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DrCyanide  10.06.2016, 15:47

Du hast das Thema verfehlt. Lass gut sein, bevor es noch peinlicher für dich wird...

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DrCyanide  11.06.2016, 00:07

Dafür sehe ich nun gar keinen Grund :)

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Das ist ganz sicherlich ein Fake. Gewerkschaften kann man fragen oder bei der IHK.