Ausbildung verlängern wegen Fehltagen?
Hallo,
Ich bin fast im Vierten Jahr meiner 3 1/2 Jährigen Ausbildung.
Meine Krankheitstage gehen Richtung 80 (alle entschuldigt) und gut über die Hälfte davon kamen durch Corona und Quarantäne zustande.
Meine Frage ist ob es wahrscheinlich ist das mein Ausbildungsverhältnis wegen den Fehltagen verlängert wird.
Ps: Meine Noten in der Schule sind im dreier Bereich.
2 Antworten
Du hast ja unten im Kommentar schon eine passende Fundstelle zitiert:
Es gibt keine gesetzliche Regelung, wie oft du als Azubi (m/w/d) krank werden darfst. Allerdings gibt es eine Faustregel. Diese besagt, dass ein Azubi nicht mehr als 10 % seiner Ausbildungszeit fehlen sollte. 10 % entsprechen bei einer 3-jährigen Ausbildung rund 66 Tage."
Das stimmt so, auch und vor allem der Teil, dass es keine gesetzliche Regelung gibt. Details, wie es genau gehandhabt wird, findest Du in der Prüfungsordnung Deiner Kammer für deinen Beruf, dort gibt es auch einen Absatz zur Zulassung.
Bei uns steht sinngemäß drin, dass ab Fehlzeiten von 10% genauer hingeschaut wird bei der Prüfungszulassung. Heißt konkret, während uns bei Leuten mit wenig Fehltagen die Schulnoten und die Leistungen im Betrieb mehr oder weniger egal sein müssen, können wir (bzw. die Verwaltung der Handwerkskammer in Absprache mit unserem Ausschussvorsitzenden) dann entscheiden, ob das überhaupt Sinn hat. Bei einem Dreierschnitt wär's bei uns allerdings kein Problem.
Wie dieses "genauer hinsehen" aussieht, entscheidet letztendlich die Stelle, die die Zulassung prüft. Bei uns würde das so aussehen: Wir melden der Kammer die hohen Fehlzeiten, die Kammer übergibt s an den Prüfungsvorsitzenden, dann schauen wir zusammen über die Noten. Und ja, wir würden auch den Betrieb nach einer Einschätzung fragen.
Aber wie gesagt, durch die fehlende gesetzliche Regelung kann das arg unterschiedlich sein. Vielleicht fragst du tatsächlich am besten direkt bei der Kammer nach, da gibt's ja meistens Azubi-Beauftragte.
Hallo, ich würde gerne wissen, ob du Verlängern musstest. Bin bei der IHK und bin gerade in derselben Situation.
Hat der Betrieb da ein Recht zur Mitsprache oder geht das allein von der IHK aus?