Ausbildung bei der Bundespolizei antreten? Vorerst ohne real aufgrund eines Problems?
hey Leute,
dieses Thema ist für mich psychisch sehr belastend und aktuell befinde ich mich auch in keinem guten Zustand. Ich bitte um Rücksichtsvolle antworten 🙏🏼
ich sollte meine Ausbildung jetzt in 2 Wochen den 01.09 bei der Bundespolizei antreten. Hierfür muss ich am Tag meiner Einstellung den Realschulabschlusszeugnis vorzeigen.
Mein Schulabschluss wurde mir verwehrt, da ich eine 6 im Fach Mathematik eingeschrieben bekommen habe, und das obwohl ich an einer Diagnostizierten Lernbehinderung im Fach Mathematik leide. Ich leide an dyskalkulie und dies wurde therapeutisch diagnostiziert. Die Lehrer versprachen mir, sobald ich ich die Diagnose habe, dass man Rücksicht auf mich nehmen würde und man die Note 6 im Zeugnis auch nicht einschreiben würde. Man versprach mir, dass man mir meinen Realschulabschluss gewähren würde …
Zudem war auch die Rede, sobald ich die offizielle Zusage von der Bundespolizei habe, würde man mir erst recht den Abschluss für die Ausbildung gewähren.
Meine eigentlich frage ist, kann ich die Ausbildung vorerst ohne Realschulabschluss antreten, da ich mich gerade in einem Verfahren mit einer Anwältin befinde, um dieses Problem zu beheben ? Ich habe nämlich auch das Recht auf meinen Realschulabschluss, trotz meiner Lernbehinderung. Aus diesem Grund gehe ich die rechtlichen Wege ein… Im laufe des Verfahrens würde ich meinen Realschulabschluss danach vorlegen.
Ich habe so lange auf die Einstellung bei der Bundespolizei gewartet und ich möchte nicht, dass man mir auf einem Anhieb gleich den zweiten Traum vermasselt, neben den Realschulabschluss ….
Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen
3 Antworten
Normalerweise sind solche Diagnosen im Vorfeld der Schule mitzuteilen, um Berücksichtigung zu finden... und auch eine diagnostizierte dyskalkulie kann eine 6 in Mathematik nicht vollkommen relativieren... insofern finde ich das "Versprechen" dir den Abschluss zuzuschustern hochgradig auffällig...
Auch ist es m.E. fraglich ob sich da rechtlich mehr erreichen lässt als evtl. eine Neukorrektur von Klausuren. Eine 6 fällt halt eben doch nicht vom Himmel...
Und ein "Recht" auf den Abschluss hast du in erster Linie wenn deine Leistungen den Anforderungen entsprechen die an diesen Abschluss gestellt werden. In deinem Falle eben unter Berücksichtigung der Behinderung aber eben auch NUR das.
Ansonsten solltest du das mit den Leuten von der Ausbildung bei der Polizei besprechen. Die werden dir dazu sicher etwas spezifischere Informationen geben. Doch per de hängt jetzt alles vom Realschulabschluss ab... die Zusage wurde mit Sicherheit unter Auflage des Erreichens des Abschlusses erteilt.
Du hast anscheinend überzeugt also kann es sein dass man dir mit einer Verlängerung der Frist entgegenkommen könnte. Aber wie gesagt...am Abschluss an sich und den Chancen darauf ändert das nichts.
Vielen Dank für deine Antwort 🙏🏼
tatsächlich wussten alle Lehrer Bescheid, dass ich im Fach Mathematik sehr leide und ich an Dyskalkulie betroffen bin … Ich wurde trotz meiner Anwesenheit immer mit der Note 6 bewertet und wurde kaum betreut und beachtet. Sie haben so vieles versprochen, aber sich an keiner ihre Worte gehalten :/ Weder das Gutachten, noch die Zusage von der Bundespolizei konnte sie befriedigen …
Ich hatte mich bei der Bundespolizei mit dem Halbjahreszeugnis beworben und die Kriterien von den Noten abhängig erfüllt.
Du solltest Dich an die Landesschulbehörde wenden. Eventuell mit einem Anwalt. Wegen der Ausbildung, dort anrufen und alles erklären
Das solltest du sofort mit dem zuständigen Personalsachbearteiter für die Einstellung besprechen.
Wenn du bei deinem Einstellungstest überzeugende Ergebnisse abgeliefert hast kann ich mir vorstellen, dass man dir unter diesen Umständen entgegen kommt.