Ausbildung - wann lehnt IHK ab?

1 Antwort

Die Eintragung wird (zumindest vorläufig) abgelehnt wenn z. B.

das Unternehmen nicht ausbildungsberechtigt ist, da es keine Person gibt, die eine Ausbildungsberechtigung hat, oder der Ausbildungsbetrieb kann von vorneherein als nicht ausbildungsfähig angesehen werden, weil er nicht in der Lage ist, die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln oder der Ausbildungsvertrag mit Ausbildungsrahmenplan genügt nicht den rechtlichen Anforderungen.

Mariawer  11.06.2021, 11:46

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich diese E-Mail von der Botschaft bekommen.Ich habe auch mit dem Chef gesprochen und Sie hat mir gesagt, dass sein Mitarbeiter vergessen hat, Ihnen bei der IHK zu bewerben und den Vertrag an die IHK zu schicken. Aber Sie sagte, dass wir Zeit haben, dass die Schule erst im August beginnt und ich kann jetzt für Ihnen bewerben. Ich habe große Angst, wenn Sie mich bitte informieren können, habe ich die Möglichkeit, das Visum wieder zu bekommen, obwohl ich die Ablehnung einmal erhalten habe. Wenn der IHK-Chef den Antrag für mich stellt.

Sehr geehrte Frau ..,

die Botschaft bedauert, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihrem Antrag auf Erteilung eines Visums nach Abschluss der Prüfung auf Grundlage der geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen werden kann. Die für die Ablehnung Ihres Antrages wesentlichen tragenden Gründe werden Ihnen nachfolgend mitgeteilt: Eine Zustimmung kann nicht gegeben werden unter Bezug auf § 39 AufenthG (sonstiger Grund) Verordnungsgrundlage: § 8 (1) BeschV (Betriebliche Aus- und Weiterbildung - § 16a AufenthG). Dem Ausbildungsbetrieb liegt keine entsprechende Ausbildungsberechtigung vor. Diese ist laut Angaben des Arbeitgebers bei der IHK Karlsruhe im Prüfverfahren. Weitere erteilungsrelevante Voraussetzungen wurden nicht geprüft.

Mit freundlichen Grüßen,

Rochtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe von der Botschaft Paris prüfen zu lassen (Remonstration). Während der Remonstration können Sie weiterhin innerhalb der oben Seite 2 von 2 genannten Frist gegen diesen Bescheid Klage erheben, allerdings wird das Remonstrationsverfahren dadurch beendet und der Bescheid nur noch im Klageverfahren überprüft. Wird der Visumantrag nach Überprüfung durch die Botschaft erneut abgelehnt, so ergeht ein weiterer Bescheid (Remonstrationsbescheid), gegen den sodann Klage bei dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden kann. Bitte begründen Sie Ihre Remonstration und fügen Sie geeignete Nachweise bei, soweit dies nicht mit dem Visumantrag geschehen ist.

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DerSchopenhauer  12.06.2021, 04:35
@Mariawer

Hier ist die Begründung:

"Dem Ausbildungsbetrieb liegt keine entsprechende Ausbildungsberechtigung vor."

d. h., die Firma darf nicht ausbilden - da mußt Du ein anderes Unternehmen suchen...

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