Aufdringlicher Reporter dessen Kamera zerstört oder Mikrofon?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da das keine Selbstverteidigung ist, eine Kamera auf den Boden zu werfen, handelt es sich um Sachbeschädigung. Und die muss der Promi dann begleichen. Je nachdem welches Equipment er da kaputt macht kann das unter Umständen teurer werden als hätte er jemand die Nase gebrochen oder nen Zahn ausgeschlagen.

In der Regel muss der Sachschaden beglichen werden, dazu kann Verdienstausfall und Schmerzensgeld kommen, ebenso eine "Zulage" als Strafe vor Gericht (Tagessätze). Nur ein Beispiel: Der deutsche "Prügel-Prinz" Ernst August hatte mehrfach solche Verfahren, nachdem er ausgerastet ist, handgreiflich wurde und Dinge zerstörte.

Ein Promi muss akzeptieren, dass er im Rampenlicht steht und immer wieder das Objekt fotografischer Begierde sein kann. Was aber auch nicht heißt, dass man sich alles bieten lassen muss.

Sachbeschädigung ist und bleibt Sachbeschädigung.

Nur weil dir einer auf die Nerven geht, heißt das nicht, dass du dessen Sachen kaputt machen darfst.

Genauso wie du einen Angreifer zur "Selbstverteidigung" nicht gleich erschießen darfst.

Das wäre Selbstjustitz und die ist Verboten.

Der "Promi" muss den Schaden bezahlen.

Wer was kaputt macht muss es bezahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung