Auf welcher Rechtsgrundlage basiert laut BSW die Einwanderungspolitik der Bundesregierung?
Da die BSW die Einwanderungsspolitik der Bundesregierung nicht als "rechtswidrig" kritisiert, muss sie deren Flüchtlingspolitik als "rechtmäßig" beurteilen. Doch auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Einwanderungspolitik der Bundesregierung laut BSW, obwohl laut Asylgesetz §18 "dem Ausländer die Einreise zu verweigern ist, wenn er aus einem sicheren Drittstatt einreist" ?
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__18.html
1 Antwort
Das eine ist Asyl, das andere ist Einwanderung!
Asyl= nur Aufenthalt bis das Hemmnis für eine Rückreise nicht mehr da ist, siehe Syrien!
Einwanderung= Seinen neuen Lebensmittelpunkt, sein Leben, arbeiten im neuen Land mit dessen Regeln akzeptieren, ein nützliches Teil der Gesellschaft werden.
Nö, damit bestätigst du, dass du das nicht verstanden hast ..
Das stimmt so nicht, da Asyl Einwanderung voraussetzt. Ohne Einwanderung kein Asyl.