Auf Roller mit Mofaschein jemanden mitnehmen?
Darf ich als Mofafahrer jemandem auf meinem Peugeot Jetforce mitnehmen?
7 Antworten
Ja du darfst jemanden mitnehmen.
Seit 2013 wurde das Gesetz das du mit einem Mofaführerschein keine Personen mitbefördern darf aufgehoben.
Das bedeutet das du seit 2013 auch mit einer ganz normalen Mofaprüfbescheinigung jemanden mitnehmen darfst :)
Alles Gute .
Nein . Wenn du für die 2 Personen Fußrasten hast dann darfst du seit 2013 auch einen Sozius mitnehmen mit einer Mofaprüfbescheinigung.
Alles Gute
Das zweisitzige, geschwindigkeitsreduzierte Kleinkraftrad bis 25 km/h nach §4 Abs 1 Nr 1b FeV wurde 2013 eingeführt. Ende 2016 wurde lediglich noch der Form halber das Wort "einsitzig" beim Fahrrad mit Hilfsmotor nach §4 Abs 1 Nr 1 FeV gestrichen.
Es spricht sich halt jetzt erst rum, weil vorher niemand verstehen wollte, dass ein Mofa nicht immer ein Fahrrad mit Hilfsmotor sein muss. Das 25 km/h-KKR wurde größtenteils ignoriert.
Danke Migebuff :)! So Leute und jetzt hört auf zu diskutieren . es ist seit 2013 Rechtskräftig
Ja darfst du.hier den Link dazu.
Gruß
Seit Ende 2016 ist es erlaubt auch andere Personen als Kinder bis zu einem gewissen Alter mitzunehmen.
Komplett falsch.bis 7 Jahren war es mit einem geeigneten Sitz schon immer erlaubt.
Wenn du nur eine Mofaprüfbescheinigung hast darfst du niemanden mitnehmen.
Wenn das so ist, gibt es dafür sicher auch eine Rechtsgrundlage. Wäre hilfreich, wenn du die noch zitieren könntest.
Weil ein Mofa per Definition nur einsitzig sein darf da es sonst nicht als Mofa gelten kann.
FeV §4
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
1. einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —‚ wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
Die FeV kennt kein einsitziges Mofa, der §4 wurde längst geändert, deine Quelle ist veraltet. Wahrscheinlich einfach auf den ersten Googletreffer geklickt - "Stand/Letzte Änderung: 2015".
Aktuelle Fassung:
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
1.einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
Abgesehen davon ist das Fahrrad mit Hilfsmotor hier völlig irrelevant, da es nur eines unter vielen fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen ist - mit dem Fahrzeug aus der Frage hat es bis auf die Höchstgeschwindigkeit nichts gemeinsam, es geht um einen gedrosselten Roller, folglich ist hier §4 Abs 1 Nr 1b relevant.
Meine Güte ... diese Menschen die keine Ahnung haben.
Nein, darfst du auf keinen Fall. Wenn du zB einen gedrosselten Roller fährst musst du eigentlich den Platz für einen zweiten sogar so abdecken, dass man da nicht sitzen kann. Streng genommen ...
Meine Güte ... diese Menschen die keine Ahnung haben.
Da lehnt sich jemand reichlich weit aus dem Fenster seines Glashauses, nicht wahr?
auf keinen Fall
Wenn zwei Sitzplätze eingetragen sind, darf er eine zweite Person befördern. Zitiere bitte die Rechtsgrundlage, die es ihm verbietet.
jetzt echt?ich wurde noch letztes jahr deswegen angehalten und hab nen strafzettel bekommen