Auf Roller mit Mofaschein jemanden mitnehmen?

7 Antworten

Ja du darfst jemanden mitnehmen.

Seit 2013 wurde das Gesetz das du mit einem Mofaführerschein keine Personen mitbefördern darf aufgehoben.

Das bedeutet das du seit 2013 auch mit einer ganz normalen Mofaprüfbescheinigung jemanden mitnehmen darfst :)

Alles Gute .

haltderda  28.02.2017, 11:47

jetzt echt?ich wurde noch letztes jahr deswegen angehalten und hab nen strafzettel bekommen

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Mister9xKlug  28.02.2017, 12:11
@haltderda

Nein . Wenn du für die 2 Personen Fußrasten hast dann darfst du seit 2013 auch einen Sozius mitnehmen mit einer Mofaprüfbescheinigung.

Alles Gute

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migebuff  28.02.2017, 15:35
@diePest

Das zweisitzige, geschwindigkeitsreduzierte Kleinkraftrad bis 25 km/h nach §4 Abs 1 Nr 1b FeV wurde 2013 eingeführt. Ende 2016 wurde lediglich noch der Form halber das Wort "einsitzig" beim Fahrrad mit Hilfsmotor nach §4 Abs 1 Nr 1 FeV gestrichen.

Es spricht sich halt jetzt erst rum, weil vorher niemand verstehen wollte, dass ein Mofa nicht immer ein Fahrrad mit Hilfsmotor sein muss. Das 25 km/h-KKR wurde größtenteils ignoriert.

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Mister9xKlug  28.02.2017, 18:02
@migebuff

Danke Migebuff :)! So Leute und jetzt hört auf zu diskutieren . es ist seit 2013 Rechtskräftig

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Wenn du nur eine Mofaprüfbescheinigung hast darfst du niemanden mitnehmen.

migebuff  28.02.2017, 11:45

Wenn das so ist, gibt es dafür sicher auch eine Rechtsgrundlage. Wäre hilfreich, wenn du die noch zitieren könntest.

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Nemesis900  28.02.2017, 11:51
@migebuff

Weil ein Mofa per Definition nur einsitzig sein darf da es sonst nicht als Mofa gelten kann.

FeV §4
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
1. einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —‚ wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,


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migebuff  28.02.2017, 11:59
@Nemesis900

Die FeV kennt kein einsitziges Mofa, der §4 wurde längst geändert, deine Quelle ist veraltet. Wahrscheinlich einfach auf den ersten Googletreffer geklickt - "Stand/Letzte Änderung: 2015".

Aktuelle Fassung:

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind

1.einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,

Abgesehen davon ist das Fahrrad mit Hilfsmotor hier völlig irrelevant, da es nur eines unter vielen fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen ist - mit dem Fahrzeug aus der Frage hat es bis auf die Höchstgeschwindigkeit nichts gemeinsam, es geht um einen gedrosselten Roller, folglich ist hier §4 Abs 1 Nr 1b relevant.

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Meine Güte ... diese Menschen die keine Ahnung haben.
Nein, darfst du auf keinen Fall. Wenn du zB einen gedrosselten Roller fährst musst du eigentlich den Platz für einen zweiten sogar so abdecken, dass man da nicht sitzen kann. Streng genommen ...

migebuff  28.02.2017, 11:49

Meine Güte ... diese Menschen die keine Ahnung haben.

Da lehnt sich jemand reichlich weit aus dem Fenster seines Glashauses, nicht wahr?

auf keinen Fall

Wenn zwei Sitzplätze eingetragen sind, darf er eine zweite Person befördern. Zitiere bitte die Rechtsgrundlage, die es ihm verbietet.

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