Der Nachbar will sein Asbestdach ohne Firma entfernen. Was kann ich tun wenn er sich nicht an den Schutz der Nachbarn hält?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Lies mal hier die HA nach, daran hat sich mW nichts geändert. Du kannst dich aber in Bezug auf die bereits genannten Richtlinien nochmals bei dir im Land erkundigen. Jedoch frage ich mich, wieso die zugelassenen Deponien dann noch BigPacks von Privatpersonen entgegen nehmen? 

https://www.gutefrage.net/frage/darf-ich-als-eigentuemer-asbest-selbst-abbauen

Am besten schützt du dich selbst , in dem du die Fenster bei dir zu lässt. Wenn er sich , auch zum Wohl seiner eigenen Gesundheit,  an die Punkte hält, die Platten in die Big Packs einschließt, müsstest du ihm eine nicht fachgerechte Entsorgung durch Dokumentation nachweisen. Sollte er gegen die Punkte ( vor allem Kombination Trockenheit und Wind) verstoßen, könntest du versuchen einen Mitarbeiter des Umweltamtes (Landesebene) zu einer Ortsbesichtigung zu bewegen. Evtl könntest du dir im Vorfeld hier schon die richtigen Ansprechpartner raussuchen. 

Mit dem Bauschutt forderst du ihn erst mal mit einer Frist schriftlich zur Beseitigung auf, danach kannst du ihn immer noch anzeigen. Wenn  du Zeugen hat, dass der Schutt tatsächlich von ihm kommt, wäre noch besser. 

Warum sollte der Nachbar im eigenen Haus keine Renovierungsarbeiten durchführen dürfen?

Willst du ihm dies verbieten?  Mit welchem Recht?

Bezüglich des Bauschutts auf deinem Grundstück, hast du mehrere Möglichkeiten.  

Das Ordnungsamt der Gemeinde zu verständigen.

Außerdem kannst du dir einen Anwalt nehmen und gegen ihn klagen, damit er seinen Bauschutt entfernt.

Das ist relativ einfach: Gemeinde und Umweltamt informieren. Denn wenn Asbest verbaut wurde, dürfen das nur Firmen machen, die die erforderlichen personellen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen erfüllen  (Nachweis Gefahrstoffe 519).

Google auch mal nach "Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle der LAGA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall)". Das ist hier nämlich vorgeschrieben.

Die Strafen dafür gehen in den fünfstelligen Bereich. Das sollte er sich mal überlegen.

Polizei informieren wegen Bedrohung

Umweltamt informieren, damit die Proben nehmen und Fotos machen können

Er kann auf seinem Grundstück machen was er will. Alles andere, was nicht bei ihm ist, darf er eben nicht. 

Sprich seinen Müll bei euch ablegen natürlich nicht. Macht er das würde ich ihn einfach Anzeigen bei wiederholtem male. 

Soll er doch drohen. Das macht er 2-3 mal, tut irgendwas und dann hat er halt Probleme und kann sein Haus ganz vergessen.

kabatee 
Fragesteller
 06.06.2017, 10:43

Ist doch für die Nachbarn krebseregend und sehr gesndheitsgefährlich!

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tinalisatina  06.06.2017, 10:55

"Er kann auf seinem Grundstück machen was er will."

Nee, bei Asbest kann er das nicht.

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Vyled  06.06.2017, 10:55
@tinalisatina

Ich meinte natürlich mit seinem Umbau. Bei Asbest natürlich was anderes. 

Mit machen was er will, meinte ich eher das ablegen von seinem Schutt.

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tinalisatina  17.08.2023, 20:18
@Vyled

Bei Asbest darf er auch das nicht. Da gibt es extrem strenge Vorschriften. Und das zurecht.

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verreisterNutzer  06.06.2017, 13:15

Und selbst das darf er nicht uneingeschränkt

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