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arzttermin vergessen

gefragt von KathymausKathymaus am 14.11.2008 um 16:05 Uhr

hallo, hatte einen aruttermin, hab den aber vegressen, ist das straftechtlich oder nicht? eigentlich nicht dnek ich aber will mich noch mal vergewissern. nicht das da nachher kosten auf micz zukommen

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recht x 35.299 kosten x 3.573 arzttermin x 21

DerTroll
beantwortet von DerTroll am 14. November 2008 16:08
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Strafrechtlich ist es nun wirklich nicht von Bedeutung! Wie kommst du denn auf so etwas? Ich glaube, die Staatsanwälte würden amoklaufen, wenn die bei jedem verpaßten Arzttermin ermitteln müßten. Aber je nachdem, was für ein Arzttermin das war, können natürlich Kosten entstanden sein, die du dann ggf. tragen mußt.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 14. November 2008 16:09

So ist das :-)


Qetan
beantwortet von Qetan am 14. November 2008 16:06
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Strafbar ist es nicht aber unhöflich. Ich würde mich telefonisch entschuldigen.


anonym
beantwortet von 338194 am 14. November 2008 16:35
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Nein, strafrechtlich wird nichts passieren. Hoffentlich ist dadurch nicht etwas für den Arzt etc. kostenträchtiges passiert, dann könnte es sein, daß Regreß genommen wird, weil z.B. der Arzt einen Notpatienten oder ähnliches nicht behandeln oder besuchen konnte.


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 14. November 2008 16:27
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Normalerweise passiert gar nichts.

Bei geplanten, aufwändigen Untersuchungen oder Behandlungen, für die der Arzt extra eine bestimmte Zeit eingeplant hat, kann es allerdings sein, dass du eine Rechnung bekommst.

Bei den meisten Ärzten fällt es aber noch nicht mal auf, dass ein Patient nicht kommt, denn der nächste sitzt schon im Wartezimmer.


wuschelgitti
beantwortet von wuschelgitti am 14. November 2008 16:13
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Ich sitze beim Chirurgen trotz Termin jedesmal 3-3,5 Std.! Werde ihn nächstesmal fragen, ob ich von ihm Talerchen für nicht eingehaltenen Termin bekomme!

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 14. November 2008 18:39

Länger als 30 Minuten ist bei vorher vereinbartem Termin nicht zumutbar, Ersatz wirst Du keinen bekommen!


Swisslady
beantwortet von Swisslady am 14. November 2008 16:13
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Du musst mit keiner Strafverfolgung rechnen ;-), aber Kosten für nicht rechtzeitig abgesagte Arzttermine können in Rechnung gestellt werden. Normalerweise sind die Arztpraxen aber relativ kulant in solchen Dingen.


anonym
beantwortet von luana08 am 14. November 2008 16:07
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außer der arzt hat davor angesagt das es kostet wenn man den termin nicht wahrnimmt... aber das wären dann auch zivilrechtliche folgen und keine strafrechtlichen...


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 14. November 2008 16:07
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Kommt drauf an, was es war. Ein normeler Termin oder was Spezielles. Ein vergessener Termin zwecks CT wird dir in Rechnung gestellt.


anonym
beantwortet von Rolfe am 14. November 2008 20:39
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Zur strafrechtlichen Seite ist alles gesagt. Schadenersatz darf der Arzt nur fordern, wenn ihm tatsächlich ein finanzieller Schaden entstanden ist. Das muss er beweisen. Da aber in den meisten Praxen trotz Bestellung die Patienten stundenlang warten müssen, hat der Arzt in der Regel keinen "Leerlauf" und kann kein Geld fordern. Selbst bei einer geplanten Behandlung, für die extra Zeit reserviert wurde, muss der Arzt die ausgefallene Zeit (z.B. mit Büroarbeit) anderweitig nutzen.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 14. November 2008 18:38
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Wenn Du dem Termin unentschuldigt fern bleibst ist der Arzt berechtigt Kosten in Rechnung zu stellen !


anonym
beantwortet von ActionPartyMaus am 14. November 2008 16:07
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Ei einer Freundinn von mir ist das auch schon passiert. Sie wollten dann 150 Euro von ihr. Sie hat etwas verhandelt udn mußte nur 50 Euro bezahlen aber trotzdem blöd. Kommt aber auf den Arzt an.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 14. November 2008 16:07

Kommt auf den Termin an.


funny69
beantwortet von funny69 am 14. November 2008 16:07
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Das ist ein Scherz oder?

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 14. November 2008 16:07

Spezialtermine werden in Rechnung gestellt.


Kathymaus
beantwortet von Kathymaus am 14. November 2008 16:06
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ok danke

Kommentar von support3 am 14. November 2008 16:53

Liebe/r Kathymaus,

wenn Du Dich für hilfreiche Antworten extra bedanken möchtest, so achte bitte darauf, dass Du das in Zukunft über das Kommentarfeld zu der betreffenden Antwort tust. So kann der Bezug auch später nicht mehr verloren gehen, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Marie vom gutefrage.net-Support


wilde13
beantwortet von wilde13 am 14. November 2008 16:06
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Nein, passiert nichts.


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