Arbeitszeitgesetz im Einzelhandel?

6 Antworten

Nein, einen rechtlichen Anspruch gibt es darauf nicht. Dir bleibt nur weiter zu argumentieren bzw. mal zu prüfen, in welcher Form du überhaupt Überstunden ableisten musst. Da gibt es meist im Arbeitsvertrag Regelungen. Die 60 Überstunden sind eindeutig zu viel. Du solltest diese dann verweigern, wenn der Arbeitsvertrag das hergibt, dann merkt man vielleicht schnell, dass man dich doch dringend braucht. Vielleicht besteht auch die Möglichkeit, erstmal eine befristete Erhöhung zu bekommen.

wie werden die Mehrstunden abgerechnet? sind das für dich Überstunden? Würden deine Stunden hochgestuft, würde das wegfallen.

Anspruch auf Änderung hast du nicht. Du könntest ja sagen, mein Stundensoll ist voll - vielleicht bewirkt das etwas in der Richtung.

So ein Gesetz ist mir nicht bekannt.

Geh doch einfach, wenn Deine Arbeitszeit vorbei ist. Wurden Dir die Überstunden denn bezahlt?

Das einzige Argument dass du hervorbringen kannst, sind die Stundenzahlen der vergangenen Monate. Wenn du deinem Arbeitgeber allerdings mit rechtlichen Schritten zu überzeugen versuchst, kann der Schuss leicht nach hinten losgehen.

Nein, einen gesetzlichen Anspruch darauf hast du nicht. Denn in deinem Arbeitsvertrag sind die Mindestarbeitsstunden geregelt, nicht die Höchstarbeitsstunden. Und eine Klausel in Bezug auf Mehrstunden wird es darin auch geben.

Und doch, ist die Begründung ist ehrlich, da genau das Grund ist. Jede Filiale bekommt "von oben" eine max. Stundenanzahl nach der dort Mitarbeiter eingestellt werden dürfen. Diese Stunden richten sich in der Regel nach den Arbeitsstunden die der Filiale zur Verfügung stehen. Diese Stunden werden im "Idealfall" auf möglichst viele MA mit möglichst wenig Vertragsstunden aufgeteilt. Warum? Damit möglichst viele MA im Bedarfsfall verfügbar sind. Nur mal als Beispiel: Wärend man mit 20h/Woche Verträgen 20 MA beschäftigen könnte, wären es mit 40h nur 10 MA. Fallen dann mal ein oder zwei aus (Urlaub, Krankheit) könnte die Filiale nicht mehr ausreichend besetzt werden. Und da immer mal jemand krank oder im Urlaub ist, kommen halt für die restlichen MA ggf. Mehrstunden zustande.

Das Unternehmen wird sich hüten dir mehr vertragliche Stunden zu geben als sie müssen. Denn das würde für sie bedeuten, dass du diese Stunden für immer hast, auch wenn irgendwann gar kein Bedarf mehr ist. Außerdem erhöhen sich für das Unternehmen dadurch auch dauerhaft alle anderen Zahlungen für die sie keine Gegenleistung von dir erhalten wie Krankheit, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld (sofern es überhaupt gezahlt wird) und ggf. anteilige Prämien.

Ich weiß, ist blöd, aber ist leider so. Und auch der Staat wird sich hüten diesbezüglich etwas dagegen zu unternehmen. Denn so lange die Unternehmen die Möglichkeit haben und finanziell besser damit fahren, wenn sie einen Vollzeitjob in möglichst viele Teilzeitstellen aufteilen, um so mehr wird auch die Arbeitslosenstatistik politisch schöngerechnet. Denn zwei Teilzeitjobber, was ja quasi auch zwei Halbarbeitslose sind, werden nicht zu einem Arbeitslosen zusammengezählt, sondern sie fallen komplett aus der Statistik raus, da sie ja eine Beschäftigung haben - wenn auch nur eine halbe.

Ich weiß nicht ob Lidl tarifgebunden ist, aber ggf. gibt im Tarifvertrag eine Regelung dazu. Ich meine mal was in dieser Richtung gehört/gelesen zu haben. Einen Betriebsrat habt ihr ja glaube nicht, den du mal fragen könntest. Bist du bei ver.di (sollte man im LEH eigentlich bei solchen Arbeitgebern), dann kannst du dort mal anfragen.