Arbeitszeit während der Ausbildung?

3 Antworten

Im Einzelhandel kann es erforderlich sein, dass die Arbeitszeit, auch in der Ausbildung, entsprechend gestreckt werden. Wichtig sind die Regelungen zum Jugendschutzgesetz, sofern greifend.

Andernfalls ist es wichtig auf die wöchentliche Arbeitszeit zu schauen. Ist diese im vorgesehenen Rahmen, ist erstmal alles I. O.

Habt ihr eine Zeiterfassung? Sodass dir die Überstunden angerechnet werden? Dann würde ich erstmal Füße still halten und schauen.

Gerade am Anfang ist es oft ein test, zu sehen ob der azubi das Zeug hat durch zu halten! Zur Regel darf es natürlich nicht werden. Im Zweifelsfall sprich mit deinem zuständigen vorgestzten und Schlag eine Lösung vor, statt nur das Problem anzusprechen!

Jugendliche dürfen nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Für sie gilt grundsätzlich die 5-Tage-Woche von Montag bis Freitag.

Quelle

Die Ruhezeit (Zeit zwischen Arbeitsende und erneuter -aufnahme) sind bei Jugendlichen 12 statt wie bei Erwachsenen 11 Stunden. Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6⁰⁰-20⁰⁰ beschäftigt werden. Vgl Jugendarbeitsschutzgesetz.

Unter 18 hast Du einen Urlaubsanspruch von mindestens 25 Werktagen Urlaub.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umschulung zum Kfm im Gesundheitswesen erfolgreich
Mungukun  19.04.2024, 08:02
Jugendliche dürfen nur nicht n der Zeit von 6⁰⁰-20⁰⁰ beschäftigt werden.

Also müssen Jugendliche nachts zwischen 20 Uhr und 6 Uhr arbeiten, wenn sie zwischen 6 Uhr und 20 Uhr nicht beschäftigt werden dürfen?

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Wiesel1978  19.04.2024, 08:05
@Mungukun

Schreibfehler, sorry. Danke für den Hinweis & wird korrigiert.

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Ja, das ist rechtens.

Du fällst als Minderjährige(r) unter das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

Der § 8 Abs. 2a JArbSchG besagt jedoch, dass du:

Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden.

Sofern natürlich nicht gem. § 8 Abs. 1 JArbSchG die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden nicht (!) überschritten wird:

(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

Deine Pausenzeiten sind selbstverständlich keine Arbeitszeiten. Auch die Pausenzeit von einer Stunde entspricht exakt den rechtlichen Vorgaben.

emesvau