Arbeitsvertrag?

4 Antworten

Natürlich gilt erstmal was im Vertrag steht. Ob die Möglichkeit in Frage kommt, diesen aufgrund eines Irrtums anzufechten hängt von den genauen Umständen ab.

Das ist aber insgesamt eher irrelevant, da in dem Vertrag ja sicher auch eine Probezeit vereinbart wurde, innerhalb der du jederzeit, ohne Angabe von Gründen, mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden kannst. Im Zweifel muss sich der AG da also erst gar keinen Stress machen, wenn du einer Änderung des Vertrages nicht zustimmst.

Das ist bindend ! (wenn es kein offensichtlicher Druckfehler ist 12.000 statt 1.200 monatlich)


Sonne510763 
Fragesteller
 29.04.2024, 06:14

Es geht darum, ich habe ein AV in der pflege für 30 Std, als Pflegeassistent mit einen Brutto 2100,50€ und dachte vielleicht ob das zuviel ist ?

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Krawallbotz  29.04.2024, 06:17
@Sonne510763

2100 Euro Brutto sind ca. 1.495,77 Euro Netto in Steuerklasse 1.. Dann sieht das nicht mehr so viel aus.

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Sonne510763 
Fragesteller
 29.04.2024, 06:18
@Krawallbotz

Danke, ich dachte ich habe beim Vorstellungsgespräch damals gehört 1100 brutto 😂 und das wäre aber sogar noch unter dem Mindestlohn 😂😂😂

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pacta sunt servanda -Verträge sind einzuhalten.

Woher ich das weiß:Recherche

Es gelten die vertraglichen Vereinbarungen.