Arbeitsvertrag?
Hallo,
Ich habe einen AV unterschrieben, der AG natürlich auch , im Arbeitsvertrag steht Lohn usw drin ,nun darf der AG den Lohn was im AV steht einfach umändern oder weniger zahlen , oder is dies Bindend ,oder darf er einfach kommen und sagen , das war dass falsche Gehalt?
4 Antworten
Natürlich gilt erstmal was im Vertrag steht. Ob die Möglichkeit in Frage kommt, diesen aufgrund eines Irrtums anzufechten hängt von den genauen Umständen ab.
Das ist aber insgesamt eher irrelevant, da in dem Vertrag ja sicher auch eine Probezeit vereinbart wurde, innerhalb der du jederzeit, ohne Angabe von Gründen, mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden kannst. Im Zweifel muss sich der AG da also erst gar keinen Stress machen, wenn du einer Änderung des Vertrages nicht zustimmst.
Das ist bindend ! (wenn es kein offensichtlicher Druckfehler ist 12.000 statt 1.200 monatlich)
2100 Euro Brutto sind ca. 1.495,77 Euro Netto in Steuerklasse 1.. Dann sieht das nicht mehr so viel aus.
Danke, ich dachte ich habe beim Vorstellungsgespräch damals gehört 1100 brutto 😂 und das wäre aber sogar noch unter dem Mindestlohn 😂😂😂
Okay danke ,dann kommt das hin 🫠 bei 30 Std...
pacta sunt servanda -Verträge sind einzuhalten.
Es gelten die vertraglichen Vereinbarungen.
Es geht darum, ich habe ein AV in der pflege für 30 Std, als Pflegeassistent mit einen Brutto 2100,50€ und dachte vielleicht ob das zuviel ist ?