Arbeitstage als Ferienjobber?
Hallo Allerseits,
Ich habe letztes Jahr meinen Schulabschluss gemacht und warte bis das Studium im Herbst beginnt. Bei meinem befristeten Ferienjob war ich Sozialversicherungspflichtig.
Als Ferienjobber darf man ja nur 70 Arbeitstage aufs Jahr gerechnet arbeiten.
Kann mir jemand sagen ob für die 70 Arbeitstage die realen Arbeitstage, oder die SV-Tage gelten?
LG
1 Antwort
Eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr ist nur dann sozialversicherungsfrei, wenn dies vor Beginn der Tätigkeit angemeldet wird bei der minijob-zentrale.de und nicht als berufsmäßiges Einkommen deklariert wird:
usw. Gruß siola55
oder hier die Anmeldung der kurzfristigen Beschäftigung: https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/kurzfristige-beschaeftigung/kurzfristige-beschaeftigung_node.html#doc43cb376f-5e0b-4602-88c2-ba7d0b8d901abodyText3