Arbeitsamt Geldzahlung?
Ich habe eine Frage und zwar arbeite ich seit dem 01.05.21 und das Jobcenter hatte mir die Miete Am anfang des Monats nicht überwiesen gehabt. Ich bekomme am 15.06.21 erst mein ersten lohn und das habe ich den gesagt daraufhin haben die mit 722 Euro überwiesen. Und meine Miete beträgt pro monat 392 euro und jetzt wollen sie ein Zahlungseingang vom Lohn haben meine frage ist doch ich war berechtigt die leistungen zu bekommen weil ich meine miete zahlen muss sonst hätte ich bei meinen vermieter sonst mietschulden wieso brauchen die jetzt eine abrechnung?
3 Antworten
Sie wollen nicht nur eine ausgefüllte Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber ( AG ) sondern auch belegt haben ob Du tatsächlich im Mai noch keinen Lohn erhalten hast und das ist nur mit einem Kontoauszug möglich.
Wenn Du also tatsächlich im Mai kein Einkommen auf dein Konto bekommst, stehen dir deine vollen Leistungen für Mai zu.
Bei angemessenen 392 € Miete und einem Regelbedarf für z.B. einen Single von derzeit 446 € läge dein Bedarf bei min. 838 €, der Differenzbetrag von gezahlten 722 € - zu den min. 838 € Bedarf müsste dir dann also nachgezahlt werden.
Es gilt das Zuflußprinzip.
Das bedeutet, dass Einnahmen grundsätzlich in demjenigen Monat als Einkommen anzurechnen sind, in dem sie dir zufließen.
Wenn du für Juni noch Zahlungen erhalten hast, mußt du die zurück zahlen. Ggf. eine Ratenzahlung aushandeln.
Wenn du dein Gehalt für Mai erst im Jun i erhältst, steht dir die volle Leistung, die du am 30.4. noch bekommen haben musst, auch zu. Genau deswegen musst du dem JobCenter mit Kontoauszug belegen, dass der Geldeingang erst im Juni erfolgt.
Das ist das "Zugangsprinzip"