Arbeitsamt Geldzahlung?

3 Antworten

Sie wollen nicht nur eine ausgefüllte Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber ( AG ) sondern auch belegt haben ob Du tatsächlich im Mai noch keinen Lohn erhalten hast und das ist nur mit einem Kontoauszug möglich.

Wenn Du also tatsächlich im Mai kein Einkommen auf dein Konto bekommst, stehen dir deine vollen Leistungen für Mai zu.

Bei angemessenen 392 € Miete und einem Regelbedarf für z.B. einen Single von derzeit 446 € läge dein Bedarf bei min. 838 €, der Differenzbetrag von gezahlten 722 € - zu den min. 838 € Bedarf müsste dir dann also nachgezahlt werden.

Es gilt das Zuflußprinzip.

Das bedeutet, dass Einnahmen grundsätzlich in demjenigen Monat als Einkommen anzurechnen sind, in dem sie dir zufließen.

Wenn du für Juni noch Zahlungen erhalten hast, mußt du die zurück zahlen. Ggf. eine Ratenzahlung aushandeln.

Wenn du dein Gehalt für Mai erst im Jun i erhältst, steht dir die volle Leistung, die du am 30.4. noch bekommen haben musst, auch zu. Genau deswegen musst du dem JobCenter mit Kontoauszug belegen, dass der Geldeingang erst im Juni erfolgt.

Das ist das "Zugangsprinzip"