Arbeitgeber verweigert Arbeitsbescheinigung mit den Arbeitszeiten?

2 Antworten

Auch bei Gleitzeit - das habt ihr ja wahrscheinlich? - gibt es Kernarbeitszeiten. Zudem ist in deinem Arbeitsvertrag ja bestimmt auch die wöchentliche Arbeitszeit festgehalten, richtig? Diese beiden Punkte kann und sollte dein Arbeitgeber dir problemlos bescheinigen können.

Ideal ist es übrigens immer, wenn man so ein Schreiben selbst vorbereitet und dem Arbeitgeber zum Unterschreiben einfach nur vorlegt. Allein schon deshalb, weil das Themen sind, in denen nicht jeder Vorgesetzte voll drin steckt und wo dieser somit sonst erst selbst recherchieren müsste, wie das Schreiben genau auszusehen hat. Das dauert länger - oder sorgt eben auch dafür, dass sich Chefs erst einmal weigern, sowas überhaupt auszustellen, um sich diese Zusatzarbeit zu ersparen.

Also übernimm die Recherche, wie genau das Schreiben auszusehen hat, bereite es vor und leg es ihm dann nur noch zur Unterschrift vor! Wenn du dich dabei an das hältst, was im Arbeitsvertrag und / oder in Betriebsvereinbarungen zum Thema Arbeitszeit wirklich eindeutig festgelegt ist, wird das schon klappen!

DocPsychopath  23.05.2021, 13:35

Was? Ich soll dem seine Arbeit machen? Unbezahlt?
Was fürn Mist ist das denn?

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HappyMe1984  23.05.2021, 13:50
@DocPsychopath

Das ist Realitätsnähe, Augenmaß und Lösungsorientierung. Fähigkeiten, die die meisten Arbeitgeber sehr schätzen. Und Fähigkeiten, die man unbedingt haben sollte, wenn man beruflich jemals vorankommen möchte.

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Liliana737 
Fragesteller
 23.05.2021, 13:39

danke sehr für die schnelle und ausführliche Antwort. Ja, wir haben Gleitzeit aber im Vertag stehen keine konkrete Angaben dazu. In der Bescheinigung, die ich von HR bekommen habe, stand die wöchentliche Arbeitszeit und die Arbeitstage, an denen ich auf Arbeit bin. Aber das reicht mir nicht aus. Theoretisch kann ich am frühen Morgen um 6/7 Uhr anfangen aber dadurch verpasse ich viele Meetings am Nachmittag, was ich nicht will.

Ich habe eigentlich schon das Formular mit den Arbeitszeiten ausgefüllt und an HR geschickt, aber hier war die Antwort von HR:

"ich verstehe die Problematik. Leider kann, wie bereits geschrieben, nicht nachvollziehen bzw. kontrollieren, inwiefern deine Arbeitszeiten festgelegt sind."

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HappyMe1984  23.05.2021, 13:49
@Liliana737

Ich sehe da zwei Möglichkeiten:

1.) Du sprichst in deinem Team diese Problematik an und ihr findet gemeinsam eine Lösung, die Meetingstruktur dahingehend zu verändern, dass sie zu den Betreuungszeiten deines Kindes besser passt. Anscheinend liegen die Meetings ja auch außerhalb der Kernarbeitszeit, richtig? Das ist eigentlich nicht Sinn der Übung bei Gleitzeit mit Kernarbeitszeiten :). Da sollten gerade solche Termine, wo möglichst alle da sein sollen, in diese Kernzeiten fallen - deshalb gibt es die ja!

2.) Wenn aus internen Gründen an dieser Meetingstruktur nichts geändert werden kann, müssen deine Kernarbeitszeiten im Vertrag entsprechend angepasst werden. So, dass die Meetings in diese Zeiten, in denen du zwingend arbeiten musst, fallen. Dann wäre das auch wieder eindeutig geregelt und HR könnte dir problemlos diese Bescheinigung ausstellen.

Von daher, nimm Kontakt zum/zur Vorgesetzten auf, bitte um einen Termin für ein Telefonat und besprich diese beiden Optionen mal in Ruhe! Ist ja offensichtlich ohnehin etwas, wo es mal einer Klärung bedarf, wie sich denn nun genau die Gleitzeit und die Kernarbeitszeiten in Verbindung mit der Meetingstruktur verhalten, da scheint sich ja einiges eingeschlichen zu haben, was eigentlich nicht "im Sinne des Erfinders" ist :).

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Liliana737 
Fragesteller
 23.05.2021, 14:09
@HappyMe1984

Vielen Danke! Einiges habe ich schon versucht :)

Das Problem ist, dass wir keine Kernarbeitszeit mehr haben. Das wurde vor ein paar Jahren abgeschafft. Ich habe mit meinem Vorgesetzten über das Problem gesprochen. Er hat angeboten, mir eine formlose Email mit der Angabe der Arbeitszeit zu schicken, aber das reicht dem Jugendamt nicht aus.

Die meisten Kollegen kommen ziemlich spät zur Arbeit und die meisten Meetings sind am Nachmittag und dauern über 1-2 Stunden. Ohne den erweiterten Betreuungsumfang werde ich bei den Meetings fehlen.

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HappyMe1984  23.05.2021, 14:10
@Liliana737

Und wenn dein Vorgesetzter diese Mail nicht an dich, sondern an HR schreibt? Ich mein, dann haben die Mitarbeitenden dort etwas Schriftliches, was eindeutig belegt, wann du laut Direktionsrecht des Arbeitgebers bei der Arbeit zu sein hast. Und genau das können sie dir dann ja wiederum bescheinigen, oder?

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Liliana737 
Fragesteller
 23.05.2021, 14:16
@HappyMe1984

Der Teamleiter stimmt der HR-Mitarbeiterin zu. Hier ist die Antwort vom Teamleiter: "Es ist nicht zulässig, die verbindliche Arbeitszeit von Arbeitgeberseite festzulegen."

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HappyMe1984  23.05.2021, 14:18
@Liliana737

Hö? Aber sowas von! Nennt sich Direktionsrecht! Maximal müsste, falls vorhanden, noch der Betriebsrat einbezogen werden. Aber das wäre auch schon das Maximum dessen, was ein Arbeitgeber berücksichtigen müsste, wenn es darum geht, den Mitarbeitenden vorzuschreiben, wer wann zu arbeiten hat...

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Liliana737 
Fragesteller
 23.05.2021, 14:23
@HappyMe1984

danke sehr! Der Begriff Direktionsrecht ist neu für mich. Ich werde zum Thema nachlesen. Ja, wir haben seit kurzem den Betriebsrat. Danke schön für den Tipp. Dies scheint die Lösung zu sein. Ich wollte nur keinen Streit mit dem Teamleiter / HR.

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Liliana737 
Fragesteller
 23.05.2021, 14:41
@Liliana737

Sorry, ich wollte die beiden Antworten als "hilfreich" markieren, aber jetzt ist der Knopf ausgegraut. Tut mir Leid. Sie haben mir aber sehr geholfen.

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Es gibt keinen Arbeitsvertrag ohne Arbeitszeit. Selbst falls keine Arbeitszeit im Vertrag steht, gilt eine. Nämlich dann, wenn der AV keine Geringfügigkeit festschreibt, die Vollzeit, ansonsten die, die sich aus der Geringfügigkeit und dem Arbeitslohn errechnet.

Zur Arbeitsbescheinigung ist der Arbeitgeber verpflichtet. Fordere ihn schriftlich dazu auf, sie auszustellen und setze eine Frist. Kommt er innerhalb der Frist nicht nach, kannst du ihn beim Arbeitsgericht auf Ausstellung verklagen.

Wegen der Verpflichtung hat er keine Chance, das Verfahren zu gewinnen.

Liliana737 
Fragesteller
 23.05.2021, 13:44

danke schön! das wusste ich nicht, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist. Ich habe aber eine Arbeitsbescheinigung bekommen, aber sie bringt mir nicht. Da steht nur die gesamte wöchentliche Arbeitszeit und die Tagen, an denen ich arbeite (keine Arbeitszeit). Aber das Jugendamt braucht unbedingt eine Arbeitsbescheinigung mit den konkreten Zeitangaben (von-bis), ansonsten kann der Betreuungsumfang nicht berechne werden.

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DocPsychopath  23.05.2021, 13:46
@Liliana737

Das ist ja schon sehr anders.

Um das weiter zu verfolgen, müsste man den Arbeitsvertrag sehen. Alternativ kannst du dem Amt auch Lohnabrechnungen einreichen. Dann kann es selbst den Umfang berechnen.

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Liliana737 
Fragesteller
 23.05.2021, 14:02
@DocPsychopath

ich habe gerade im Vertag nachgeschaut. Da steht: die Arbeitszeitverteilung richtet sich nach den geltenden betrieblichen Regelungen und mehr nichts. Der Umfang steht eigentlich in der Arbeitsbescheinigung, aber das reicht dem Jugendamt nicht aus.

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DocPsychopath  23.05.2021, 14:03
@Liliana737

Moment? Was, wenn nicht den Umfang der Arbeit und die Bezahlung wollen die denn nun wissen?

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Liliana737 
Fragesteller
 23.05.2021, 14:11
@DocPsychopath

Das Jugendamt will wissen, wann ich zur Arbeit komme, wann ich gehe und wann ich eine Pause mache (wie lange).

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DocPsychopath  23.05.2021, 14:13
@Liliana737

Wofür brauchen die das? Um zu entscheiden, wie dringend du den Kita-Platz brauchst, weil sie knapp sind?

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Liliana737 
Fragesteller
 23.05.2021, 14:18
@DocPsychopath

Nein, um den Betreuungsbedarf zu berechnen (5-7 Stunden, 7-9 Stunden, 9+ Stunden). Wann schaffe ich das Kind aus der Kita abzuholen.

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DocPsychopath  23.05.2021, 14:20
@Liliana737

Gut. Das Anliegen ist also grundsätzlich berechtigt. Dann würde mal ermitteln, wann ich genau in der Vergangenheit real gearbeitet habe, das schriftlich niederlegen und dem Arbeitgeber zum Abstempeln vorlegen. Auch Dienst- oder Schichtpläne würden das sicherstellen.

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