Anzeige wegen Behinderung der Jagdausführung?

Ubald  25.08.2021, 11:13

Wrst du abseits der Wege im Wald? Welches Bundesland?

Zederwein 
Fragesteller
 25.08.2021, 11:29

Baden-Württemberg und ja ich war abseits der Wege auf Pilzsuche.

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Puh, blöde Situation für beide Seiten.

Also: Grundsätzlich können Dich die Jäger natürlich anzeigen. Aber ich glaube nicht, dass da etwas kommen wird. Denn dazu müssten sie ja Deine Personalien haben und es müsste Dir vermutlich auch ein Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

Das kann aber unterstell werden, denn:

Normalerweise werden bei solchen Jagden (Treib- und Drückjagden) entsprechende Absperrungen und/oder Hinweisschilder an den offiziell in den Wald führenden Wegen aufgestellt. Du bist also informiert worden. Wenn Du das nicht beachtest oder Dich "abseits der Wege in den Wald schlägst", dann ist es ja nicht die Schuld der Jäger, die können ja schlecht den kompletten Wald mit Flatterband umwickeln und absperren.
;-)

Zu der Reaktion der Jäger:

Die sind natürlich in so einer Situation angespannt und auch erschrocken. Stelle Dir vor Du gehst da mit geladener Waffe auf Jagd durch den Wald und plötzlich tauchen vor Dir (also in Schußrichtung) plötzlich Leute "aus dem Nichts auf", die vorher nicht sichtbar waren, weil sie vielleicht hinter einem Busch oder Baum waren oder sich gerade beim Pilze sammeln gebückt haben und jetzt plötzlich hochkommen. Da kann einem schonmal der Adrenalinspiegel plötzlich steigen. Und dann wird die Reaktion auch dementsprechend ausfallen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Jäger

Die können das selbstverständlich, genauso wie jeder jeden wegen irgend etwas anzeigen kann. Fraglich ist allerdings, ob diese Anzeige von Amts wegen verfolgt wird, denn der Strafstatsbestand der Jagdstörung setzt ein absichtliches Handeln voraus. Die Tatsache, dass du dort unterwegs warst, ist an sich noch kein Tatbestand der Jagdstörung.

Von Experte Waldmensch70 bestätigt

Treibjagden werden sowohl vorangekündigt, als auch durch Aushang im betreffenden Revier bekanntgegeben (Warnung). Demzufolge musst du auch an einer entsprechenden Tafel oder einem Hinweis vorbeigekommen sein.

Was kann man da machen,

Einfach abwarten, ob überhaupt etwas kommt.

und dürfen die das überhaupt?

Natürlich. Anzeige erstatten kann jeder gegen jeden aus jedem möglichen Grund. Ob sich daraus überhaupt ein Anlassverdacht für einen verfolgungswürdigen Tatvorgang ergibt, oder das Ganze gleich in die Rundablage P wandert, entscheidet die zuständige STA. Die Behinderung der Jagdausübung ist in der Tat strafwürdig (OWI nach LandesJG) - so sie denn überhaupt vorlag.

Nach dieser Vorschrift handelt ordnungswidrig, wer absichtlich das berechtigte Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild behindert. Behindern bedeutet dabei das gegenwärtige Stören der Jagdausführung.

Sie können dich natürlich anzeigen. Jedoch ist fraglich, welche Beweise sie dafür haben. Das ist ein wichtiger Indikator bei einer Anzeige.

Eine vorsätzliche Behinderung muss dir auch nachgewiesen werden.

Einfach mal abwarten.