Anrecht auf freiwilliges Praktikum während ALG I bezug?

2 Antworten

Einen Rechtsanspruch darauf hast du nicht, es muss vorher beim SB - beantragt und bewilligt werden, würdest du ohne Bewilligung da anfangen, dann würde dein ALG - 1 Anspruch ruhen und du müsstest dieses immer wieder neu beantragen, nachdem das Praktikum beendet wäre.

Bei ALG1 sind die Sachbearbeiter häufig sehr entgegenkommend. Und wahrscheinlich insbesondere bei solchen Ideen :). Besprich das also einfach mal beim nächsten Termin.

Zudem kannst du dort direkt abklären, welche Berufe für eine Umschulung überhaupt möglich wären. Nicht jeder Beruf wird dort nämlich gefördert, da gehen oft nur solche, die auch wirklich gute Aussichten auf dem Arbeitsmarkt bieten und zum Interessenten passen!

Einen Rechtsanspruch gibt es aber meines Wissens auf "Berufeschnuppern" nicht.