Anonymer Anrufer droht mir?

9 Antworten

Hey,

also du kannst damit zur Polizei. Am besten nimmst du mal so ein Gespräch auf und zeigst es denen damit dein Standpunkt schonmal gestützt wird.

Jeder Anrufer egal ob Anonym oder normal hat eine Phishing-Nummer die zurückverfolgt werden kann. Jedes gerät hat irgendwo Schwachstellen die man angreifen kann.

In meinem Beruf als Fachinformatiker habe ich viel darüber gelesen und auch gehört. Also kann das auch bestimmt die Polizei.

VG

Flo

Hallo , wenn du kannst oder Du Technische Hilfe hast dann installier erst mal ne Fritz Box und hol Dir ein Fritz Fon oder lass es einen guten Freund tun. Kostet in Summe 250 EUR aber du hast Sicherheit.

  1. Du kannst die Rufnummern aller Deiner Bekannten Verwandten Lieben und Handwerker sonst Rufnummern einspeichern. Also du siehst erstmal wer anruft.

So musst du nicht ständig auf Schreckhaltung sein

2.Fritzbox macht hervorragende Protokolle und man kann Anrufe mitscheiden.

3.Sprich ganz normal mit dem Typen. NICHT Beschimpfen NICHT provozieren lassen sondern einfach mal reden lassen. Belanglose Fragen stelen wie mögen Sie Blumen. Hat es bei Ihnen auch so geregnet. Das wird dem dannschnell zu dumm oder er dreht auf und verrät sich.

Ist aber alleine Deine Entscheidung. Mit 1.+2. kannst du ihn filtern und er wird auch das interesse verlieren. Poizei nutzt nur dann was wenn er von zuhause aus anruft. Wenn er mit nem nichtregistrierten oder geklauten Smartphone anruft kann man leider kein BEsitzter ermitteln. Wenn er so dumm ist und von seinem Gerät aus anruft .. ab zur Polizei mit ner Aufnahme .. Dikitiergeräte gibt es auch für wenig Geld..Händys konnen das auch

Ab zur Polizei oder sag ihm, ihr trefft Euch und Du nimmst 2 gute Kumpels mit.

Kannst zur Polizei. Nur die können Anonyme Anrufe zurückverfolgen

Aufnehmen und mit der Aufnahme zur Polizei.

Wiesel1978  21.01.2021, 13:46

Der Mitschnitt eines Telefongesprächs ist ohne vorherigem Informieren des anderen Beteiligten strafbar! Daher sind auch solche Apps verboten!

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Unkreativ661  21.01.2021, 13:48
@Wiesel1978

Bei eine Verbrechen wie Sexuelle Belästigung, Drohung und sonstige aber nicht.

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Wiesel1978  21.01.2021, 13:54
@Unkreativ661

Die Aufnahme selbst ist aber erst einmal die Erfüllung des Straftatbestandes des §201, 201 a StGB. Man geht also immer das Risiko ein, selber angeklagt zu werden. In Deutschland besitzen auch Straftäter Rechte.

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