Anhörung im Bußgeldverfahren?

3 Antworten

Also, du bist Halter eines Fahrzeugs, das geblitzt wurde, und du bist der Fahrer des Fahrzeugs gewesen, habe ich das so richtig verstanden. (Der erste Satz ist m.E. missverständlich)

Als BETROFFENER hast du keine Mitwirkungspflicht, als ZEUGE im Verfahren könntest du die Angaben z.B. dann verweigern, wenn du ein Zeugnisveweigerungsrecht gegenüber dieser Person hast.

Im Gegensatz zu einer anderen Antwort: Wenn du nicht reagierst und der Sachverhalt noch nicht klar ist, wird ein Polizeibeamter des örtlichen Ermittlungsdienstes mit den weiteren Nachforschungen beauftragt. Das nächste Schreiben enthält übrigens zusätzliche Bearbeitungsgebühren. Das erledigt sich nicht von selbst.

Die Frage nach dem wann: Wenn du das Schreiben beantwortest oder nicht, eine Reaktion dürfte innerhalb von 8 Wochen erfolgen. Ist je nach Behörde und Corona unterschiedlich, eine konkrete Aussage ist daher unmöglich.

Musst du den Führerschein für eine bestimmte Zeit abgeben und brauchst ihn ggfls. beruflich? Setze dich mit dem Sachbearbeiter in Verbindung und regle das. Wir sind schließlich erwachsen.


Lit12 
Fragesteller
 28.12.2021, 16:38

Jawoll, ich bin der Halter und bin ebenfalls zum Tatzeitpunkt gefahren.

Im ersten Schreiben das ich erhalten habe, habe ich bereits Angaben zu meiner Person gemacht, ja zunächst geklärt werden musste, wer das Fahrzeug geführt hat.

Dann habe ich heute ein Schreiben bekommen, mit allein Infos zu meiner Person und dem Tatvorwurf. Im beigefügten schreiben, werde ich nun gebeten, falls die Angaben falsch sein sollten, die richtigen Angaben anzugeben und das Schreiben binnen einer Woche zurück zu senden. Da alle Angaben richtig sind, muss ich das beigefügt Schreiben ja nicht ausfüllen und zurückschicken. Oder habe ich das missverstanden?

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Hikker  28.12.2021, 16:56
@Lit12

Das hast Du völlig korrekt verstanden.

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superseegers  28.12.2021, 17:09
@Lit12

Ein Amruf bei der angegebenen Nummer und schon bist Du gesichert schlauer als nach Antworten hier.

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Die Schreiben kamen ja mit der normalen Post und nicht im gelben Umschlag als förmliche Zustellung, richtig?

Dann würde ich sagen, die Briefe haben dich nie erreicht, du ignorierst sie und wartest einfach ab.


Lit12 
Fragesteller
 28.12.2021, 16:25

Habe im ersten Schreiben schon mitgeteilt, dass selbstverständlich ich gefahren bin. Im zweiten schreiben ging es lediglich um den Abgleich der Daten.

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Lit12 
Fragesteller
 28.12.2021, 16:30
@wiseasanowl

Naja, ansonsten kann man mich dazu verpflichten, ein Fahrtenbuch zu führen. Das macht es daher nicht besser

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Du mußt es nicht beantworten.

Erkennst Du die Person?

wenn du nichts mitteilst, wer die Person ist, woher wollen sie es wissen???

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....