Angeln in der Nähe von 33098 Paderborn OHNE angelschein?

6 Antworten

Nordrhein-Westfalen:

§ 1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt die Fischerei in stehenden und fließenden Gewässern. Wasserrechtliche Vorschriften bleiben unberührt. (2) Stehende Gewässer sind Wasseransammlungen ohne ständigen, natürlichen und oberirdischen Abfluss. Talsperren und Schifffahrtskanäle gelten als stehende Gewässer. Alle anderen Gewässer sind fließende Gewässer. (3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Anlagen zur Fischzucht oder Fischhaltung, sofern sie 1. gegen den Wechsel von Fischen, die das vorgeschriebene Mindestmaß haben, abgesperrt sind, 2. dauernd bewirtschaftet, 3. regelmäßig abgelassen und 4. nicht angelfischereilich genutzt werden. (4) Privatgewässer sind stehende Gewässer, die gegen jeden Fischwechsel abgesperrt sind, an denen Alleineigentum, Eigentum zur gesamten Hand oder Miteigentum besteht und die a) zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehören oder b) nicht größer als 0,5 Hektar sind. Das gleiche gilt für Teiche, die in Verbindung mit fließenden Gewässern stehen. (5) Auf Privatgewässer und ihnen gleichgestellte Gewässer (§ 2) finden nur § 31 für den Fischfang mit der Handangel sowie die §§ 39 und 40 Abs. 1 Anwendung.

§ 2 Gleichstellung von stehenden Gewässern mit Privatgewässern Die obere Fischereibehörde kann auf Antrag des Inhabers des Fischereirechts für einen bestimmten Zeitraum stehende Gewässer Privatgewässern gleichstellen. Dem Antrag darf nur aus Gründen des öffentlichen Interesses entsprochen werden. Die Genehmigung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.

§ 31 Fischerprüfung, Fischereischein (1) Wer die Fischerei ausübt, muss, unbeschadet des Absatzes 2 Inhaber eines Fischereischeins sein, diesen bei sich führen und auf Verlangen den Polizeivollzugsbeamten, den Dienstkräften der Ordnungsbehörden und den Fischereiaufsehern zur Prüfung aushändigen.

das hab ich mal rein kopiert wen du ohne angelschein angeln willst am forellensee dann musst du nach niedersachsen denn:

§ 57 Nds. FischG - Landesrecht Niedersachsen (1) Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, oder wer als Fischereiberechtigter auf Grund einer Erlaubnis der Fischereigenossenschaft den Fischfang ausübt, hat einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung über seine Befugnis bei sich zu führen (Fischereierlaubnisschein) und diese auf Verlangen den Polizeibeamten, den mit der Fischereiaufsicht betrauten Vollzugsbeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes vorzulegen.

meines Wissens darf man in Binnengewässern nirgends ohne Angelschein angeln, außer in privaten Forellenteichen, aber das ist ja ziemlich witzlos

Habt Ihr keine Baggerseen, die sind doch privat. Sonst wirds gefährlich. Kenne da einen Campingplatz in Hövelhof (Apelhof) da kann man ohne. Haben wir früher auch geangelt ohne. Kostet aber Eintritt.

Ohne Angelschein gar nicht. Und wenn du jetzt fragst warum: 1. Weil so unwissende Leute wie du nicht in der Lage wären einen Fisch waidgerecht zu töten. 2. Es ist illegal und die Strafe kann sehr hoch ausfallen, da Wilderei. 3. Mach doch einfach den Angelschein, kostet ca. 150 Euro und hält dein ganzes Leben solange du das Prüfungszeugnis aufbewahrst.

Sabi95 
Fragesteller
 22.08.2011, 20:56

Glaub mir, ich kann einen fisch waidgerecht töten! -.-

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angeln ohne angelschein ist in deutschland komplett verboten und wird mit sensiblen geldstrafen, oder mit freiheitsentzug bis 2 jahre bestraft