An welche Adressse meldet man Webseiten ohne Impressum?

2 Antworten

Nach § 16 TMG handelt ordnungwidrig, wer

  • entgegen § 5 Abs. 1 TMG eine dort geforderte Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält oder
  • entgegen § 6 Abs. 1 Satz 1 oder 2 TMG den Absender oder den kommerziellen Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht.

In diesen Fällen, abgesehen von der Möglichkeit einer Abmahnung, kann die Ordnungswidrigkeit bei den für Ordnungswidrigkeiten zuständigen Stellen angezeigt werden.

Masflow  29.01.2017, 11:09

In meisten Fällen haben die Website Betreiber ohne Impressum einen Firmensitz in Ausland.

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PolluxHH  29.01.2017, 11:14
@Masflow

In Deutschland abgerufene Seiten unterliegen hier zunächst deutschem und EU-Recht. Da das TMG EU-Richtlinien folgt, dürfte ein Betreiber in der EU damit recht unproblematisch belangbar sein.

Komplizierter wird es bei Nicht-EU-Seiten, welche nationales Recht beachten, aber auch hier gilt, daß nicht das Herkunftslandprinzip anzuwenden ist, sondern das Recht des Landes, in dem die Seite abgerufen wird (bzw. abgerufen werden kann). Das macht das ganze recht kompliziert, denn von der Empfängerseite ist zwar nur nationales Recht interessant, von der Absenderseite aber wäre das Recht (auch Urheberrecht) aller Länder zu beachten, in denen die Seite abrufbar ist.

Ein Grund, warum bei Nicht-EU-Sites diese Rechtslage eher eine theoretische ist, aber dennoch Bestand hat.

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PolluxHH  29.01.2017, 11:28
@PolluxHH

Ach ja, ehe ich es vergesse ...

in § 5 TMG heißt es nicht "gewerbsmäßig", sondern "geschäftsmäßig", wozu schon ein auf Dauer angelegter Betrieb der Site bei gepflegtem Inhalt theoretisch reichte. Regelmäßig wird aber noch ein redaktioneller Inhalt (hier ist die Situarion noch nicht geklärt, aber dankt Opportunitätsprinzip wird es kaum zu einer Verfolgung kommen, sofern nicht Straftatbestände erfüllt wurden) bzw. die Einbindung von Werbebannern gefordert.

Die Betrachtung gilt also durchaus auch für bestimmte private Sites (
so schließt § 55 RStV eine Impressumspflicht bei Webseiten aus, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen), wenn auch nicht alle. Wer z.B. auf seiner privaten Website Bewertungen von Hotels, Restaurants o.ä. postet, sollte tunlichst ein Impressum einbinden.

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Masflow  29.01.2017, 11:17

Es wäre mir auch neu das es Ordnungswidrigkeitstelle für diesen Fall gibt... meines Wissens gibt es nur eins, Abmahnen und das nur wenn man in Wettbewerbssituation ist.

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PolluxHH  29.01.2017, 11:32
@Masflow

Hier reicht die Polizei. Eine OWi ist Immer durch die Exekutive verfolgbar, Abmahnungen gehen über das UWG. Den Link habe ich geliefert, damit solltest Du dich schlau machen können.

Gegen das nicht vorhandene Wissen habe ich auch nichts, aber es dann als Tatsache darzustellen finde ich weniger prickelnd. Darauf dann auch noch zu bestehen, obwohl die Quelle benannt wurde, macht es für mich nicht wirklich besser. Die eigene Meinung ist keine Grundlage für Tatsachenbehauptungen.

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An keine, wenn es dein Konkurrent ist dann kannst du ihn abmahnen wenn man es nötig hat....