Amazon Problem mit Bestellung? Paket nicht versandt und Ware teurer?

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Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 26.01.2005 (Aktenzeichen VIII ZR 79/04) entschieden, dass der Käufer ggf. keinen Lieferungsanspruch hat. Der Verkäufer hat das Recht, bei einer falschen Preisauszeichnung, den Kaufvertrag gemäß § 119 Abs. 1 BGB wegen Irrtums anzufechten.

Allerdings hast du dann ein Anrecht darauf, wenn du eine Bestätigungs-E-Mail des Verkäufers zu den o. g. Konditionen vorweisen kannst.

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