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am Abendmahl teilnehmen?

gefragt von baeli am 16.11.2007 um 23:41 Uhr

in einem baptistischen Gottesdienst wurde das Abendmahl gereicht.Ich war mir unsicher,ob ich es annehmen darf(im kirchenrechtlichen Sinn).Ich bin evangelisch getauft,aber aus der Kirche ausgetreten.Wie müsste ich mich im protestantischen,bzw.katholischen Gottesdienst verhalten?


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Reply


anonym
beantwortet von Bruno am 16. November 2007 23:52
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Abendmahl ist den Glaeubigen vorbehalten.

Kommentar von 04fd57a1ebd491be88a2843240f4f914smallFrohnatur am 17. November 2007 00:14

Weil die "Ungläubigen" keine Kirchensteuer bezahlen. Auch viele Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind, glauben an Gott, nur nicht mehr an die Kirche.

Kommentar von Bruno am 17. November 2007 00:35

Das Abendmahl spendet die Kirche, klar im Namen Gottes. Doch gerade wer an Gott glaubt, geht nicht in ein Haus, dessen Inhalt ihm nicht gefaellt.


thebrain
beantwortet von thebrain am 16. November 2007 23:53
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in der bibel steht "er brach das brot und verteilte es". es steht nicht in der bibel "er brach das brot und fragte nach der religion"


Qetan
beantwortet von Qetan am 16. November 2007 23:45
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Das Abendmahl sollte man nur annehmen, wenn es einem auch etwas bedeutet. Da Du aus der Kirche ausgetreten bist, kann es Dir ja wohl nichts mehr bedeuten. Also nehme Abstand davon. Im kirchlichen Sinne , bist Du gar nicht mehr dazu berechtigt, am Abendmahl teilzunehmen.

Kommentar von 75586d7f567ae5ff588b07a9ca455a35smallgrashuepfer am 17. November 2007 00:13

Es gibt jede Menge Leute die Sparen mussen,den bedeutet trotzdem die Kirche noch was,früher wurden die armen vielmehr akzetiert wie heute!

Kommentar von Simple_avatar2smallCatfan am 17. November 2007 05:36

Hallo Glauben Sie wirklich das man nur glauben kann/darf wenn man Mitglied der Kirche ist?Ich bin zwar in der Kirche/Katholisch aber ich gehe selten hin....bin ich deswegen eher berechtigt das Abendmahl zu empfangen?Glaube ich deswegen weniger?wieviele heucheln und rennen jedes Wochenende in die Kirche...sind sie deswegen berechtigter? Gruss Tanja


drcharlie
beantwortet von drcharlie am 17. November 2007 01:02
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Hallo Baeli! Ich kenne nun Deine innere Situation aus diesen kurzen Sätzen nicht. Wenn es dir nur ums Kirchenrecht geht oder um Äußerlichkeiten, lass es doch einfach sein! Wenn es Dir aber ein Bedürfnis ist, lass es Dir geben und zwar mit Brot u n d Wein! Niemand sollte Dich davon abhalten! Aber es ist doch auch ein Gedächtnismahl und erfordert eine gewisse Beschäftigung mit dem Urheber, ohne die das Abendmahl leer und bedeutungslos bleibt...


anonym
beantwortet von freakshow am 16. November 2007 23:48
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Meines Wissens nach ist es einem Katholiken nicht erlaubt, eine baptistische Kommunikion zu empfangen. Die reine Teilnahme an verschiedenen christlichen Gottesdiensten sollte jedoch kein Problem darstellen.





anonym
beantwortet von Klabauter am 17. November 2007 07:32
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Man sieht einem Menschen, der in der Kirchen selten an, welchem Glauben er zugehört. Das Abendmahl gilt für alle die, die daran teilnehmen wollen, egal, ob Kirchensteuer gezahlt wurde oder nicht. Man braucht keine Erlaubnis dazu.

Nimm teil, wenn Dir danach ist, und laß es bleiben, wenn es Dir widerstrebt.


Starbuck
beantwortet von Starbuck am 17. November 2007 14:49
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Nach katholischem Kirchenrecht dürfen bei einer kath. Messe nur Katholiken, die "im Stande der Gnade sind", d. h. keine Todsünde begangen oder diese gültig gebeichtet haben, die hl. Kommunion empfangen. Katholiken dürfen jedoch nicht am evangelischen Abendmahl teilnehmen, da das Verständnis von Abendmahl bzw. Eucharistie in den beiden Kirchen sehr unterschiedlich ist. Auf jeden Fall sollte man das Abendmahl/die Eucharistie nicht leichtfertig empfangen. Paulus schreibt dazu sehr ernst im Korintherbrief: "Wer unwürdig von dem Brot isst und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und Blut des Herrn. Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken. Denn wer davon isst und trinkt, ohne zu bedenken, dass es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht zu, indem er isst und trinkt." (1 Kor 11,27-29)


anonym
beantwortet von poetvl am 17. November 2007 17:43
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Diese Frage beschäftigt immer wieder. Wenn du aus steuerlichen Gründen aus der Kirche ausgetreten bist, ist das zu akzeptieren(vielleicht würde jeder wohl lieber aus dem Staat austreten, denn dort sind die Steuern und Abgaben wesentlich höher). Es ist ja eine legale( fast die einzigste ) Möglichkeit,um ein paar Euro Abgaben und Steuern zu sparen. Trotzdem gehören m.E. Glaube und Kirche weltlich betrachtet irgendwie zusammen. Ich bin mir aber sicher, das du kein Atheist bist, sondern würde dich diese Angelegenheit nicht beschäftigen. Also geh zum Abendmahl, wenn du willst, ohne Gewissensbisse.Ich bin mir sicher Jesus hätte dir in der gleichen Situation vor 2000 Jahren auch das Brot gereicht und geteilt.


minister
beantwortet von minister am 17. November 2007 12:51
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Wenn man das Abendmahl angeboten bekommt und man möchte es haben, dann sollte man es annehmen. Fertig.

Den zahlreichen Ausgetretenen möchte ich hier entgegenhalten: wenn man tatsächlich so große finanzielle Probleme hat, gibt es Möglichkeiten, die Aussetzung der Kirchensteuer zu beantragen.

Wer trotzdem austritt, sollte dann auch so ehrlich sein, die Leistungen der kirchlichen Gemeinschaften nicht mehr anzunehmen.




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