Ärztliches Gutachten- Erwerbsminderungsrente?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du brauchst dich nicht vorbereiten.

Geh hin und beantworte die Fragen des Arztes.

Außerdem soll man nicht immer alles glauben, was im Internet steht.

sebroco 
Fragesteller
 29.08.2019, 12:14

Danke

0

Hallo sebroco,

Sie schreiben:

Ärztliches Gutachten- Erwerbsminderungsrente?
habe demnächst meinen Termin für das Ärztliche Gutachten.
Man ließt ja nur grausiges Zeug und der Arzt ist ein Bundeswehrarzt den alles kleinreden soll. Habt ihr da ein paar Tipps für mich ? Ich weiss garnicht wie ich mich vorbereiten soll.

Antwort:

Grundsätzlich gilt:

Die meisten Begutachtungen und Beurteilungen erfolgen logischerweise auf Basis vorhandener Akten (Arzt-/Entlassungberichte) bzw. auf dem Inhalt der eigenen Krankenakte! (= medizinische Beweisführung) !

Ein großes Manko bei dieser sehr wichtigen Angelegenheit besteht ganz einfach darin, daß in vielen Fällen die vorhandenen Arzt-/Entlassungsberichte nichts taugen bzw. nicht stichhaltig/nicht aussagefähig sind!

Worauf soll sich dann der Gutachter/Richter stützen, wenn Arztberichte schwammig formuliert und nicht aussagefähig sind?

Was aus den Akten nicht klar und unmißverständlich ersichtlich ist, das wird in der Regel auch im Gutachten so gut wie keine Berücksichtigung finden!

Der Gutachter wird seine Ausarbeitung also auf die vorhandenen Akten aufbauen und bei der Begutachtung ergänzende Kurzuntersuchungen und Befragungen durchführen!

In diesem Zusammenhang sind Betroffene sehr gut beraten, dem Gutachter keine Geschichten zu erzählen, sondern auf die beteffenden Passagen im Arzt-/Entlassungsbericht zu verweisen!

In vielen Gutachten ist beispielsweise zu lesen, daß der Betroffene keinen Leidungsdruck vermittelt- und von vielfältigen Hobbys berichtet habe!

===

Die medizinische Grundbedingung für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente lautet wie folgt:

Die Leistungsfähigkeit muß nachweisbar und dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken sein!

Ist dieser Sachverhalt aus der eigenen Krankenakte nicht eindeutig ersichtlich, wird die DRV ggf. alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen, um nicht leisten zu müßen!

https://www.rentenburo.de/sites/default/files/merkblaetter/merkbl-vorbereitung-auf-gutachtenstermin-nf.pdf

https://www.rentenburo.de/Merkbl%C3%A4tter

Fazit:

Das A&O ist und bleibt die richtige Antragsvorbereitung und dazu gehört eine fortlaufend aktualisierte und optimierte, eigene Krankenakte!

====

Sehr hilfreich wäre für viele Betroffene die Hinzuziehung einer Begleitperson/Vertrauensperson, was aber im Vorfeld mit dem Gutachter abgestimmt werden sollte!

Hierzu gibt es unter anderem entsprechende Urteile:

https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/67791/anwesenheit_von_begleitpersonen_bei_begutachtung

Auszug:

Mit Begleitperson zur Begutachtung?

Immer wieder wird die Frage aufgeworfen, ob bei einer medizinischen Begutachtung im Rahmen eines Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens ein Recht auf die Anwesenheit einer Begleitperson besteht.

Allgemeingeltende gesetzliche Regelungen gibt es hierzu nicht.

Durch den Anspruch auf ein faires Verfahren und den Grundsatz der Parteiöffentlichkeit sollte jedoch der Wunsch nach Hinzuziehung einer Begleitperson grundsätzlich berücksichtigt werden (siehe Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Februar 2006, Aktenzeichen: L 4 B 33/06).

Der generelle Ausschluss von Begleit- und Vertrauenspersonen – ob Ehepartner oder Anwalt – ist nicht möglich.

Der Wunsch kann nur dann berechtigt abgelehnt werden, wenn nachvollziehbare Gründe gegen die Anwesenheit bei der Begutachtung sprechen.

So können familiäre, gesundheitliche aber auch situationsbezogene Gründe gegen eine Begleitung sprechen.

Aufgrund des Umstandes, dass die Beweisaufnahme durch einen ärztlichen Sachverständigen tief in die Persönlichkeit und Menschenwürde des Untersuchten eingreift, kann die Begleitung durch eine Vertrauensperson - selbst aus unsachlichen Gründen - gerechtfertigt sein.

Die endgültige Entscheidung ist jedoch nicht vom Sachverständigen zu treffen, sondern steht im Ermessen des Gerichts beziehungsweise der jeweiligen Behörde.

Das Gericht stellt klar, dass es hierzu nicht ausreicht, wenn der Gutachter seine Weigerung allein damit begründet, in Anwesenheit einer Vertrauensperson könne nicht das notwendige Vertrauensverhältnis zum Untersuchten hergestellt werden und eine ordnungsgemäße Begutachtung sei so nicht möglich.

Ohne weitere überzeugende Begründung dürfte das Misstrauen des zu Untersuchenden in die Objektivität des Sachverständigen nachvollziehbar sein.

Erfolgt eine Ablehnung zu Unrecht, kann dies den Beweiswert des Gutachtens mindern.

Demgegenüber kann der Sachverständige nicht allein durch eine unbegründete Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.

Durch den Beschluss des LSG wird bestätigt, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson zur ärztlichen Begutachtung im sozialgerichtlichen Verfahren besteht.

Darüber hinaus wird klargestellt, dass die „Rechtfertigungslast” auf Seiten des Sachverständigen liegt und nicht auf Seiten des zu Begutachtenden.

Der Sachverständige muss also belastbare Gründe für seine Weigerung vorbringen, die das Gericht beziehungsweise die Behörde als ausreichend für eine Ablehnung der Mitnahme einer Begleitperson hält.

====

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
sebroco 
Fragesteller
 01.09.2019, 12:18

Vielen Dank 👍 genau nach so einer Antwort habe ich gesucht 👍👍👍👍

0

wer wirklich krank ist, und das setze ich jetzt mal bei dir voraus, hat nichts zu befürchten. das Gutachten ist halt vorgeschrieben, weil die Sachbearbeiter bei der Rentenversicherung keine Mediziner sind, sondern Bürokräfte. die können fachlich nicht beurteilen, wie der Zustand einzuschätzen ist.

im Internet schreiben idR nur die eine Bewertung einen Bericht, die schlechte Erfahrungen gemacht haben. die 99% die gute Erfahrungen gemacht haben schreiben idR nichts.

also mach dir nicht so viel "Kobb".

ich war auch bei einem Gutachter wegen MS. ich wollte die Teil-EM-Rente haben und hab sie auch ohne Probleme erhalten. zwar erst befristet, aber nach 2 Jahren unbefristet.

wird schon...

sebroco 
Fragesteller
 29.08.2019, 12:32

Danke

0

HAllo,

du brauchst keine Vorbereitung, es fällt schon auf, wenn du nicht authentisch bist.

Im Internet stehen immer nur Negativbeispiele, aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen in den Widerspruchsausschüßen, fühlen sich die Versicherten eher erwerbsgemindert, als es die berufsmedizinischen Kriterien hergeben.

Als Aussenstehender kennt man dann die Begründungen nicht. Es ist richtig, das Gutachter sehr streng einschätzen. Jede zwangmäßige Vorbereitung bringt nichts.

Wichtig ist nur, das du den Verlauf dener Erkrankungen kennst und die damit verbundenen Einschränkungen zur Erwerbsminderung.

Beste Grüße

Dickie59

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
sebroco 
Fragesteller
 30.08.2019, 11:46

Danke, ich 2 Jahre lang fast durchgängig im Krankenhaus, kann aber jede Behandlung aufzählen. Beschwerden sowie nachbehandlungen ect.

Tablettenresistens hab ich auch schwarz auf weiss und Mrt alle 3 Jahre spätestens.

Danke

1

Worauf vorbereiten?

Bist du tatsächlich Krank, musst du dir keine Sorgen machen!

sebroco 
Fragesteller
 29.08.2019, 12:11

Das bin ich und das war auch nicht meine Frage. Ich habe bereits zig Gutachten und ein Resttumor in der Birne + Anfälle und dadurch jobverlust reicht für mich aus. Hab alles über den VDK beantragt.

Sonst - Angsstörung und res, Despris

Kannst dir ja vorstellen wie neue Arbeitgeber reagieren wenn ich mich bewerbe

1
Cepha  29.08.2019, 12:16
@sebroco

Dann schreibe es auch so. Was soll dann die Bemerkung, vom Kleinreden? Nen Hirntumor kann man wohl schlecht kleinreden.

Habe alle wichtigen Unterlagen dabei, Schildere ihm Ausführlich deinen Gesundheitszustand.

2
Josselchen  29.08.2019, 13:08
@sebroco

Teilst du uns bitte mit was dann dabei rausgekommen ist? Kannst mir auch eine PN schicken 😉

1