Acrylfugen bei Malerarbeiten notwendig?
Ich bin vor kurzem Umgezogen. Mit dem Vermieter der alten Wohnung wurde vereinbart das alle Wände und Decken von von einer Malerfirma geweisst werden sollen. Alles andere in der Wohnung war ok und es wurde im Abschlussprotokoll nichts anderes bemängelt. Die Kosten sollen von der Kaution abgezogen werden. So und nun kommt es ...ich habe eine Rechnung erhalten wo nicht nur geweisst wurde sondern es wurden 160m Acrylfugen gezogen ,warum auch immer ,Heizungsrohre greinigt und mit frischer Farbe versehen . Kann mir einer sagen ob das noch rechtens ist speziell diese Acrylfugen ... meiner Meinung nach ist das Abzocke . Kann ich gegen diese Rechnung in Wiederspruch gehen ?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe .
3 Antworten
Das mal ab und an eine Acryl-Fuge gezogen wird ist o.k.,
aber das fast die ganze Whg. durchgezogen worden ist ,leuchtet
nicht ein .Da müssten ja bei eurem Einzug schon die Mängel dagewesen sein.
Da die drüber gestrichen haben ,kannst du es im nachhinein auch nicht
mehr beweisen ob die überhaupt Acryl benutzt haben,da ja in der Farbe
auch welches enthalten ist.
pw
Klar kannst du Einspruch erheben das ist abzocke
Acrylfugen werden nur zwischen Trockenbau und einer massiven Wand bzw. Decke gezogen,da sich mit der Zeit dort sonst Risse bilden.Auch oben auf den Fußleisten (soweit diese offen sind) wird eine Acrylfuge gezogen.Ansonsten wird bei einer Malermäßigen Renovierung / Instandsetzung kaum Acryl benötigt.Hattest Du keine Trockenbauwände oder Decken,sieht es danach aus,daß mal schnell etwas mehr Geld rausgeschlagen wurde.