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Ab wann ist es Verführung Minderjähriger?

Frage von mutterontour mutterontour

Hallo,

Ein junger Mann (22 Jahre alt geworden) hat sich ein wenig in Meine Tochter (14 Jahre alt bald 15 ) verguckt. Für mich  ist es kein Problem mit dem Altersunterschied. Das Problem ist nur von ihm hat man nicht so schöne Sachen gehört. Die meisten Sachen sind z.B. Er hat schon viele Mädchen verarscht, nimmt oder nahm Drogen, hat den Führerschein wegen Drogen auch verloren und trinkt gerne und viel Alkohol. Sowas halt. Als Mutter macht man sich ja natürlich Sorgen dass die eigene Tochter auch so wird. Gestern hat er meine Tochter angeheitert nach Hause gebracht und die beiden haben sich geküsst, sehr oft sogar. Obwohl sie weiß das ich ihr den Kontakt mit ihm verbiete, besucht und triff sie sich mit ihm trotzdem und dann sowas! Jetzt will ich mit ihm sprechen und ihm sagen das er sich von meiner Tochter fernhalten soll.

Darf ich das überhaupt?

Und gilt das küssen nicht schon als verführung minderjähriger oder so und ich könnte ihn anzeigen lassen?

Ich habe meine Tochter jetzt auch wegen dem Alkohol und dem Kontakt mit ihm einige Zeit Hausarrest gegeben...

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Antworten (16)

  • 4
    Antwort von darkhenne darkhenne

    Zeig den Typ an... Der soll sich ne gleichaltrige suchen...

    Kommentar von seFIST seFISTseFIST

    und wegen was soll er angezeigt werden?

    Kommentar von user1192 user1192user1192

    Wegen was denn? "Mir passt nicht, mit wem meine Tochter rummacht" ist keine Straftat.

    Kommentar von Bujin BujinBujin

    Wenn er Sex mit ihr hat ist es in Deutschland strafbar (siehe meine Antwort).

     

    Sollte ich mich irgenwie verlesen oder das Gesetz falsch verstehen bitte ich darum mich zu widerlegen. Ein einfaches "Das stimmt nicht" reicht allerdings nicht.

  • 2
    Antwort von RuedigerKaarst RuedigerKaarst

    Hallo,

    als Mutter sollte man eigentlich wissen, daß Hausarrest nichts bringt.

     

    Den Alkohol hätte er ihr nicht geben dürfen und er hat sich strafbar gemacht.

     

    Wegen Verführung minderjähriger hast du wahrscheinlich keine Handhabe, da küssen wohl keine Verführung ist.

    Er hat jedoch gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen und aus diesem Grund könntest Du eine Strafanzeige gegen ihn erstatten.

     

    Bier und Wein darf man erst ab 16 Jahren einnehmen, härte Sachen erst ab 18 Jahren.

    Mischgetränke dürfen auch nicht vorher abgegeben werden, auch wenn die Mischung weniger Alkohol als Bier enthält.

     

    Solltest Du Stranzeige erstatten, so könntest Du den Verdacht mit dem Verstoß gegen das Betäbungsmittelgesetz erwähnen.

     

    Aber vielleicht reicht es ja auch, daß Du ihm die Anzeige androhst, sofern er sich Deiner Tochter nochmals nähert.

    Kommentar von Ebaw30 Ebaw30Ebaw30

    Alkohol an Minderjährige geben ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswiedrigkeit.

    Kommentar von RuedigerKaarst RuedigerKaarstRuedigerKaarst

    Das ist schön, aber man kann dagegen etwas unternehmen und Polizeibeamte müßten der Sache wohl nachgehen, oder?

    Kommentar von Goodnight GoodnightGoodnight

    Ebaw30 das ist sehr wohl eine Straftat, dafür kann man für bis zu 5 Jahre ins Gefängnis wandern.

    Kommentar von mutterontour mutterontour

    Laut ihren Besten Freundes hat er ihr den Alkohol garnicht gegeben sondern Ihre Kumpels. Also kann ich ihn deswegen schonmal nicht anzeigen lassen.

  • 1
    Antwort von tugobel tugobel

    Ich denke der beste Weg ist die Tatsache, daß er einer 14 jährigen Alkohol gegeben hat zu dokumentieren, vielleicht sogar dies bei der Polizei anzuzeigen. Damit schaffst Du ihn Dir hoffentlich vom Hals ohne auf die Frage Sex und Verführung oder nicht eingehen zu müssen.

  • 1
    Antwort von Ghettokeks Ghettokeks

    Nein, das ist keine Verführung an einer Minderjährigen, da deine Tochter freiwillig handelt. 

    Mit fast 15 sollte sie es aber verstehen waurm du ihr den Kontakt untersagen willst und ihr die guten Gründe dafür nennst.

     

    Viel Erfolg!

    Kommentar von mutterontour mutterontour

    Sie versteht es eigentlich auch. Aber meine Tochter hat ihren eigenen Kopf und mag sollche Jungs lieber die "anders" sind. So wie ich sie verstehe mag sie ihn auch weil er nicht grad soo ordenlich ist wie zum Beispiel ihre anderen Kumpels.

    Kommentar von Ghettokeks GhettokeksGhettokeks

    Sei froh dass sie ihren eigenen Kopf hat und nicht immer nur das tut, was ihr andere auftischen.

     

    In diesem Fall ist es ja nur leider nichts so gut. Welche Befürchtungen hast du?

    Kommentar von mutterontour mutterontour

    Ja das kann man auch eigentlich sein. 

    Meine Befürchtungen? Ich habe Angst das er sie mit in die Drogen szene zieht und sie Alkoholikerin wird oder sowas in der Art. Also im Allgemein das sie mir vollkommen abrutscht. Da sie ja jetzt schon sehr viel Mist baut, traue ich ihr das zu und ich bin oft mit ihr überfordert. Ich war auch schon sehr oft kurz davor sie in eine wg zu stecken was ich eigentlich ungerne will...

    Kommentar von Ghettokeks GhettokeksGhettokeks

    Weißt du wie lange die Geschichten bei dem Typen schon vorbei sind? Vielleicht ist das Alles ja schon Vergangenheit oder es war eine Hetzjagd gegen ihn(?)

    Kommentar von mutterontour mutterontour

    Vor ca. einem Jahr hat er sein Führerschein verloren und scheinbar sollte er seid dem auch keine Drogen mehr genommen haben, aber das kann ich nicht wirklich glauben.Wegen den Drogen hat er auch eine Anzeige bekommen... Und mit den Mädchen verarschen?... seine Freunde habe mir erzählt das er es mit meiner tochter wirklich ernst meint und sie nicht ausnutzt und verarscht... 

    Kommentar von mutterontour mutterontour

    Vor ca. einem Jahr hat er sein Führerschein verloren und scheinbar sollte er seid dem auch keine Drogen mehr genommen haben, aber das kann ich nicht wirklich glauben.Wegen den Drogen hat er auch eine Anzeige bekommen... Und mit den Mädchen verarschen?... seine Freunde habe mir erzählt das er es mit meiner tochter wirklich ernst meint und sie nicht ausnutzt und verarscht... 

    Kommentar von Ghettokeks GhettokeksGhettokeks

    Siehst du? Man sollte nicht alles glauben, was man nicht mit den eigenen Augen sieht. Auch wenn es natürlich wichtig ist, vorsichtig zu sein. Aber ich an deiner Stelle würde meiner Tochter mal uneingeschränkten Kontakt zu ihm erlauben, wenn sie sich stark verändert, dann wird es dir als gute Mutter, welche du dem Anschein nach bist, auffallen. 

    Kommentar von mutterontour mutterontour

    Ja, das wäre vielleicht mal eine Überlegung wert... Ich werde es einfach mal so versuchen. Und ich weiß das meine Tochter auch sehr viele Freunde hat die auf sie aufpassen und darauf achten das sie nichts falsches macht. 

    Und dankschön wegen deinem Anschein zur guten Mutter (:

  • 1
    Antwort von Dory1 Dory1

    (...) Schließlich werden in Absatz 3 (§ 182 StGB) sexuelle Handlungen von Erwachsenen ab 21 Jahren mit Jugendlichen unter 16 Jahren unter Strafe gestellt, wenn der Erwachsene dabei eine „fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt“. Die „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ kann nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht allein aus dem Alter des Jugendlichen abgeleitet werden, sondern muss im Einzelfall festgestellt werden. http://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch_von_Jugendlichen

    Kommentar von tugobel tugobeltugobel

    Ihr Alkohol zu geben würde da definitiv gegen Ihn spielen.

  • 0
    Antwort von WommWow WommWow

    Ich denke, dass zu deinen Rechten jetzt alles gesagt wurde, aber ich denke, du solltest ihr vertrauen und ihr die Freiheit geben sich mit ihm zu treffen.Ich bin erst 13 und mein Freund ist 23. Als ich meiner Mutter von ihm erzählt habe, hat sie mir das Treffen sofort verboten. Auch er hat eine Vergangenheit mit Drogen und viele verschiedenen Frauen, und deshalb hat meine Mutter es direkt abgelehnt ihn kennen zu lernen, obwohl er ab Sommer sein Abitur nachmacht und seine Probleme abgelegt hat. Mich hat das total fertig gemacht und ich habe sie erstmal gehasst, obwohl ich es natürlich irgenwie verstehen konnte. Ich habe ihn morgen seit genau 2 Monaten nicht mehr gesehen, und ich vermisse ihn total. Jedes mal wenn ich mit ihm telefoniere oder an ihn denke zerreißt es mir einfach das Herz. Seit ich ihn kenne denke ich nicht mehr, dass Alter eine zu große Rolle spielt. Solange er deiner Tochter keinen Schaden zufügt, ist er kein schlechter Umgang. Trotz der einen Geschichte mit dem Alkohol. Du solltest deiner Tochter die Möglichkeit geben eigene Erfahrungen zu sammeln, es sei denn sein Verhalten wirkt sich zu negativ auf sie aus. Lg WommWow :)

  • 0
    Antwort von Claudipop Claudipop

    Fakten: Deine Tochter ist unter 16 Jahre alt. Er ist über 21 Jahre alt. Es gilt:

    (3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen... und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (4) Der Versuch ist strafbar.

    Da steht eindeutig ein UND was mir sagt,dass ein Ausnutzen auch vorliegen muss.Das wäre zum Beispiel,wenn er ihr Drogen oder Alkohol gibt um sie gefügig zu machen bzw. es auch nur ausnutzt dass sie gerade nicht bei Sinnen ist,also ihre sexuelle Selbstbestimmung beeinträchtigt ist. Sie nur beim Küssen zu erwischen,reicht dann wohl nicht aus um ihn dranzukriegen.

    Behalte die Sache auf jeden Fall im Auge und bedenke,dass Verbote und rechtliche Schritte zwar den Kontakt der beiden beschädigen können,aber leider auch das Verhältnis zu deiner Tochter.

  • 0
    Antwort von volker3329 volker3329

    deine tochter ist ein kind und wer sexuelle handlungen an einem kind vornimmt macht sich strafbar.

    was bist du für eine mutter das du das zulässt und noch keine anzeige erstattet hast.

    was muß geschehen bis du wachwirst?

    du kannst dich freuen das ich deine adresse nicht habe sonst hättest du das jugendamt vor der tür

    Kommentar von mutterontour mutterontour

    Ich kann ihr leider nicht sehr viel Sagen, da sie meine Anforderungen eh Ignoriert und wiedersetzt. Und laut meines Nachbarns (der Polizist ist) hab ich noch kein Grund eine Anzeige zu machen nur weil es mir nicht gefällt!

    Kommentar von mutterontour mutterontour

    Ich kann ihr leider nicht sehr viel Sagen, da sie meine Anforderungen eh Ignoriert und wiedersetzt. Und laut meines Nachbarns (der Polizist ist) hab ich noch kein Grund eine Anzeige zu machen nur weil es mir nicht gefällt!

  • 0
    Antwort von Goodnight Goodnight

    Auch in Deutschland ist dieser Altersunterschied verboten. Sag ihm, dass du ihn anzeigen wirst oder tue das direkt. Da er mit Drogen zu tun hat wird er sich hüten, sich weiter deiner Tochter zu nähern. Er hat deiner Tochter Alkohol gegeben ein weiterer Grund ihn anzuzeigen, das Strafmass dafür geht bis zu 5 Jahren Gefängnis. Wenn du zur Polizei gehst werden die sich den so oder so mal vorknöpfen, dann lässt er von ihr ab. LG

  • 0
    Antwort von SeBy15 SeBy15

    haha son spinner der soll sein leben mal wieder in die Bahn bringen !!!
     

    NImm dir nene anwalt und Zeig den s pinner an xD

    Kommentar von user1192 user1192user1192

    Es liegt keine Straftat vor- zumindest nicht in Deutschland

    Kommentar von volker3329 volker3329volker3329

    du hast einen ausgewachsenen knall

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    Antwort von paddy3911 paddy3911

    es ist keine verführung minderjähriger es wär erst verführung minderjähriger wenn die beiden sex hätten

     
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    Antwort von seFIST seFIST

    Du kannst deiner Tochter den Umgang mit ihr verbieten, denn sie is noch nicht Volljährig und du Erzeihungsberechtigt

    Er aber macht sich nicht strafbar ;)

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    Antwort von user1192 user1192

    In Deutschland gibt es "Verführung Minderjähriger" nicht mehr im Strafgesetzbuch. Ab 14 darf sich deine Tochter aussuchen mit wem sie ausgeht und mit wem sie Sex hat. Da kannst du dich auf den Kopf stellen.

    Wäre deine Tochter unter 14, dann wäre es eine Straftat, nämlich sexueller Missbrauch.

    Kommentar von boriswulff boriswulffboriswulff

    Im Text steht aber nirgendwo das die beiden Sex hatten.

    Kommentar von user1192 user1192user1192

    Nein, aber es steht auch nicht im Gesetz, mit wem man ausgehen darf. Gesetzlich gibt es nur Texte für den Geschlechtsverkehr.  Also haben sie nichts strafbares gemacht- so oder so!

    Kommentar von Bujin BujinBujin

    Es ist sexueller Missbrauch - wenn sie Sex haben - wenn er über 21 ist (siehe meine Antwort).

    Kommentar von user1192 user1192user1192

    In Deutschland ist das nur so, wenn er sie ausnutzt. Sonst kann man ab 14 auch mit 100jährigen schlafen. Macht keinen Unterschied.

    Kommentar von Bujin BujinBujin

    Das steht so aber nicht im Gesetz. Da steht nichts von ausnutzen oder dergleichem. Das mit dem Ausnutzen ist schon strafbar wenn man mit unter 18jährigen Sex hat.

     

    Tut mir Leid das ich so ein Dickkopf bin, aber ich hatte mit 18 ne 15 jährige Freundin und hab mich damals sehr damit beschäftigt.

    Kommentar von user1192 user1192user1192

    Weiß ja nicht, wie lange das her ist, aber 2008 wurde da was geändert.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter

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    Antwort von Deutsch12 Deutsch12

    Erst einmal natürlich darfst du sagen dass er sich von deiner Tochter fernhalten soll,denn deine Tochter ist unter 18! Aber ich denke dass Küssen nicht als verführung gesehen wird..

    Kommentar von user1192 user1192user1192

    Nein, das geht nicht. Er kann nur seine Tochter erziehen, nicht andere. Der Mann macht nichts illegales.

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    Antwort von Loris64 Loris64

    Wikipedia, siehe: Schutzalter

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    Antwort von Bujin Bujin

    Sex unter 14 verboten

    14 - 21 Jahre dürfen miteinander Sex haben.

    16 - open end (Ab 16 spielt es keine Rolle mehr solang die Eltern es erlauben)

    Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

    Kommentar von Bujin BujinBujin

    Bei minderjährigen müssen die Eltern immer einverstanden sein, aber da du es bist hab ich das beim zweiten Punkt nicht erwähnt.

    Kommentar von Bujin BujinBujin

    Das nehm ich zurück, hatte mich bei dir verlesen^^

    Kommentar von Bujin BujinBujin

    Nur der Sex zwischen den beiden wäre somit strafbar. Sowohl mit und als auch ohne deine Erlaubnis.

    Kommentar von user1192 user1192user1192

    Nicht in Deutschland.

    Kommentar von Bujin BujinBujin

    Ein über 21jähriger darf in Deutschland nicht mit einer unter 16 jährigen schlafen. Steht so da drin: http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

     

    (3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

      1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

     

    Da steht nichts von Gewalt, es ist bereits Missbrauch wenn man die sexuelle Handlung "nur" vornimmt.

    Kommentar von Claudipop Claudipop

    Wenn du zitierst dann bitte im ganzen ZUsammenhang

    (3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

    und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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