Fakten:
Deine Tochter ist unter 16 Jahre alt.
Er ist über 21 Jahre alt.
Es gilt:
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen... und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Der Versuch ist strafbar.
Da steht eindeutig ein UND was mir sagt,dass ein Ausnutzen auch vorliegen muss.Das wäre zum Beispiel,wenn er ihr Drogen oder Alkohol gibt um sie gefügig zu machen bzw. es auch nur ausnutzt dass sie gerade nicht bei Sinnen ist,also ihre sexuelle Selbstbestimmung beeinträchtigt ist.
Sie nur beim Küssen zu erwischen,reicht dann wohl nicht aus um ihn dranzukriegen.
Behalte die Sache auf jeden Fall im Auge und bedenke,dass Verbote und rechtliche Schritte zwar den Kontakt der beiden beschädigen können,aber leider auch das Verhältnis zu deiner Tochter.