Ab wann gehört ein Auto mir?

9 Antworten

Der Fahrzeugschein muss in deinem Besitz sein, das ist Grundvorraussetzung das der Wagen dir gehört, die Vollmacht berechtigt dich nur zum teil. Du kannst mit dieser das Auto nicht nur Fahren sondern auch bei deutlicher Vollmacht es sogar verkaufen, aber das Auto gehört trotzdem nicht dir damit.

Mismid  30.06.2014, 14:52

nein das ist falsch! Das Vorhandensein des Fahrzeugscheines bedeutet gar nichts! Kann man ja auch geklaut haben oder sich wie hier illegal angeeignet haben

0

Ein Auto gehört dir, wenn du das Eigentum daran erworben hast. Dafür muss es kein schriftliches Dokument geben, aber im Zweifelsfall ist ein Beleg über die Zahlung des Kaufpreises äußerst hilfreich.

durch eine Willenserklärung des Eigentumüberganges, im Idealfall als schriftlicher Kaufvertrag

du brauchst den Fahrzeugbrief.

dann bist du der alleinige Besitzer. solltest du das Auto über eine bank finaziert haben so bleibt der brief bis auf weiters bei der Bank.

Mismid  30.06.2014, 14:53

nein, nur weil man den Fahrzeugschein hat ist man nicht der Besitzer! Wenn du deinen Schein verlierst und ihn jemand anderes findet, gehört dem nicht dein Auto!

1
Aragon1963  01.07.2014, 07:32

du solltest genauer lesen.

Schein=nicht gleich Brief!

0

Fahrzeugbrief oder die zulassung (da gibts 2 teile) einer davon entsoricht dem alten fahrzeugbrief. Weiß grad nicht welcher.. Ist ein din a4 grosses teil

Lightman95  30.06.2014, 14:29

Fahrzeugschein ist die erlaubnis zum fahren. Ist der kleinere zettel den man meist dabei hat bzw haben sollte

0
Mismid  30.06.2014, 14:50

das sagt nichts über das Eigentum aus!

0
Lightman95  30.06.2014, 15:30

Natürlich! Wenn dein name im brief steht bist du eigentümer!!!

0