Ab wann beginnt eigentlich Stalking?

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Strafbares Stalking ist das beharrliche Verfolgen einer Person und das Aufsuchen der Nähe zu einer Person. Wenn das strafbar sein soll, dann muss das schon ganz massiv sein und sich über einen langen Zeitraum hinziehen.

Allerdings ist es m. E. nicht in erster Linie wichtig, ob man das Verhalten einer Person nun als stalking definiert oder nicht. Denn man kann versuchen, vor Gericht eine Unterlasungsverfügung zu erwirken, u. U. strafbewehrt, ohne dass man deshalb den Stalkingparagraphen heranziehen muss.

Insgesamt hast du schon Recht: Das Wort "stalking" wird heute schon sehr inflationär gebraucht. Ich meine, wenn jemand die Beziehung mit seinem Partner beendet hat, und dieser Partner nochmal das Gespräch sucht, vielleicht auch wiederholt, dann ist das sicher noch lange kein Stalking. Erst wenn er damit monate- und jahrelang unablässig weitermacht, und seiner Zielperson z. B. regelmäßig nach der Arbeit auflauert, klingelt, anruft etc.. Dann ist das Stalking.

Bradley01  20.09.2011, 05:57

HIer mal der so genannte Stalkingparagraph aus dem deutschen Strafgesetzbuch:

*"§ 238 Nachstellung

*(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich 1. seine räumliche Nähe aufsucht, 2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht, 3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen, 4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder 5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt

und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält."**

Du siehst, Stalking ist es mit Sicherheit noch lange nicht, wenn jemand ein paar Mal anruft, ein paar Emails schreibt, und vielleicht ein paar Mal klingelt. Das muss schon ganz massiv sein.

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computin  24.04.2014, 17:00
@Bradley01

Eine vernünftige Antwort. Das tut gut bei den vielen extremen und falsch verstehenden Positionen zum Thema Stalking heutzutage. Ein ganz besonders schlimmes Stalking kann z.B. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten entstehen. Doch merkwürdiger Weise gilt so etwas selbst in Extremfällen gerade nicht als Stalking. Und das Verweigern von einem klärenden Gespräch mit einem vermeintlichen Stalker kann auch durchaus asozial, sadistisch und menschenverachtend diskriminierend sein.

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Ich meine zu wissen, daß es vor allem wichtig ist, ob die betreffende Person den Kontakt verbietet. Dann darf der oder die andere Person nicht mehr anrufen oder schreiben ! Das wäre dann auch mindestens Nötigung, wenn dann noch angerufen oder geschrieben wird. Die gestalkte Person sollte dem Stalker unmißverständlich mitteilen, daß sie keinen Kontakt mehr wünscht. Ab dann beginnt das Stalking, falls das Verbot wissentlich ignoriert würde.

Ist mal interessant mal die ganzen persönlichen Meinungen zu hören. Hätte mich natürlich über mehr gefreut aber nun ja. Jedenfalls die kleine Stalkerin die ich hatte wurde ich letztlich ganz ohne Anzeige etc. irgendwann los und heute haben wir sogar wieder normalen Kontakt zueinander nach ein paar Jahren Funkstille. Irgendwie schon komisch....

Das wird schon gewertet, wenn die Person entsprechend von der Belästigung durch die Person im normalen Leben eingeschränkt wird. Das kann auch schon bei einem Gespräch pro Woche sein, wenn die Zielperson entsprechend immer denkt, dass jederzeit wieder ein Anruf erfolgen kann.

Aber wenn man sich nur entsprechend über den Weg läuft, oder im Markt begegnet wird das nicht als Stalking gewertet, solange es wirklich nur entsprechend zufällig und ohne Kontakt geschieht.

Wichtig ist dabei die direkte oder gesuchte Kontaktaufnahme. Das kann auch durch die entsprechend bekannte E-MAil-Adresse schon berechtigt sein.

Ja, das ist eine interessante Diskussion. Ich hatte mit jemandem Streit und obwohl ich ganz klar sage: "Ich will nicht mit Dir reden", redet die Frau wie wild auf mich ein. Das finde ich besonders lästig, weil sie es in Anwesenheit meiner Kinder macht. Ich sage, "lass mich in Ruhe", aber es geht immer weiter. Ich finde, dass das schon unter Stalking fällt, weil ich in diesem Fall nicht einfach weggehen konnte und dem ausgesetzt war.

Was meint Ihr?