Aabgebrannte baum?

2 Antworten

Auf jeden Fall die Polizei rufen. Wenn der eine Baum tatsächlich durch Brandstiftung beschädigt worden ist, dann stellt sich beispielsweise auch die Frage der Standsicherheit. Sprich: der Baum könnte evtl. umfallen oder einzelne Äste abbrechen, was dann ggfs. und je nach Standort auch Passanten auf der Straße oder dem Gehweg gefährden könnte.

Und warum solltest Du den anderen Baum anzünden? Das ergibt doch gar keinen Sinn. Davon einmal abgesehen, dass zwischen dem 1. März und 30. September grundsätzlich keine Bäume gefällt werden dürfen - ein vorsätzliches Zerstören durch Brandlegung käme dem aber gleich.

Den anderen Baum nicht anzünden. Ruf die Polizei.