§696 BGB, was tun wenn Rücknahme verweigert wird?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst die Sachen einlagern lassen und ihr das in Rechnung stellen.


yamat501 
Fragesteller
 24.08.2020, 09:28

Danke ja den Gedanken hatte ich auch. Problem dabei, was ist wenn sie die Kosten nicht übernimmt, dann bleibe ich au diesen sitzen oder habe noch weitere, weil ich dann ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten muss

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yamat501 
Fragesteller
 24.08.2020, 09:34
@Oponn

alles klar also im Zweifelsfall, sorry für die Formulierung, als Helfer am Arsch :D

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Christoph987  24.08.2020, 09:44
@yamat501

Du bist auf dieser Welt generell am Arsch, wenn du nicht egoistisch bist. 😂

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Schick ihr ein Einwurfeinschreiben, Frist 2 Wochen und setze sie davon in Kenntnis, daß Du nach Ablauf dieser Frist die Sachen entsorgen wirst und ihr die Kosten in Rechnung stellst. Dabei verweist du nochmals auf die Auffgorderung vom März.


yamat501 
Fragesteller
 24.08.2020, 09:31

Soweit ich gelesen habe würde ich mich mit einer Entsorgung strafbar machen. Kannst du diese Option mit einem § belegen?

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Oponn  24.08.2020, 09:40

Entsorgen darf der Fragesteller nicht.

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holgerholger  24.08.2020, 09:42
@Oponn

Warum nicht? Hat er einen gewerblichen Vertrag mit der Bekannten abgeschlossen, ihre Sachen zu lagern, oder war es eine Gefälligkeit?

Bei einer Gefälligkeit darf er durchaus die Sachen entsorgen, die sie nicht abholt.

Aber der Plan ist ja eigentlich, daß sie endlich mal in die Strümpfe kommt und ihr Zeug abholt.

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Oponn  24.08.2020, 09:45
@holgerholger
Warum nicht?

Weil es Sachbeschädigung ist, fremde Dinge zu entsorgen.

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holgerholger  24.08.2020, 09:47
@Oponn

Na und? Im o.a. genannten Paragraphen steht ja, daß er jederzeit die Abholung verlangen kann. Tut er nun. Und wenn sie nicht abholt, kann er ja immer noch überlegen, was er tatsächlich unternimmt.

Einlagern und danach die ausgelegten Kosten nichtb wiederbekommen ist die deutlich schlechere Lösung.

Wenn sie ankommt und klagt: Welcher Fenseher? Welche teuren teile? Das war alles nur Müll.

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Oponn  24.08.2020, 09:49
@holgerholger
Wenn sie ankommt und klagt: Welcher Fenseher? Welche teuren teile? Das war alles nur Müll.

Vor Gericht lügen, ist jetzt ein ganz mieser Vorschlag.

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holgerholger  25.08.2020, 10:19
@Oponn

Nochmals: Der Plan ist es ja, sie zur Abholung zu bewegen. Wenn das nicht hilft, kann man immer noch eine neue Strategie entwickeln, je nach Art und Umfang der eingelagerten Sachen, und dabei auch rechtliche feinheiten bedenken..

Bei einer Gefälligkeitsverwahrung ist man zudem nicht verpflichtet, auf die Sachen aufzupassen. deshalb "Welcher Fernseher...."

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Oponn  25.08.2020, 10:24
@holgerholger
Bei einer Gefälligkeitsverwahrung ist man zudem nicht verpflichtet, auf die Sachen aufzupassen. deshalb "Welcher Fernseher...."

Und der nächste Blödsinn.

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