3d Druck ,,Business" auf Kleinanzeigen?

3 Antworten

Von Experte Margita1881 bestätigt

Dann mal wieder die Langversion:

Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.

Du musst u.a. ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Auch als Minderjähriger solltest Du unbedingt vorher das hier besuchen, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.

Klicken: Existenzgründerseminar           

Amazon, eBay und PayPal kannst Du als Minderjähriger übrigens vergessen, die sind alle ausnahmslos (!) ab 18.

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten...;-)

„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.

Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen

Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen

Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.

© M111evo 2023


Aflexderzweite 
Fragesteller
 23.09.2023, 23:39

Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.

aber wenn ich unter den 2 zahlen bleibe?

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M111evo  23.09.2023, 23:45
@Aflexderzweite

Dann hast Du Deine Einkünfte trotzdem vollständig anzugeben.

Ab Deinem 14. Geburtstag bist Du übrigens strafmündig, da ist dann ganz schnell Schluss mit Lustig.

Und deliktsfähig bist Du schon jetzt.

Wie gesagt, Du hast keinerlei Ahnung von dem, was Du gerade anstellst und was da noch auf Dich zukommen kann.

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Bonye  24.09.2023, 09:15
Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Daran dürfte der FS wohl scheitern. So wie er hier Halbwissen zum Besten gibt, hat er mMn den Part nicht nur bislang übersprungen, sondern auch keine Aussicht auf Erfolg.

Der alte Fehler, erstmal gucken wies läuft und sich dann mit der Gewerbeanmeldung auseinandersetzen ist und bleibt die falsche Reihenfolge.

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M111evo  24.09.2023, 09:17
@Bonye

So ist es, und dazu ist er absolut beratungsresistent.

Aber wie gesagt, seine Entscheidung.

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Es ist gewerblicher Handel.


Auch wenn ich einen sehr niedrigen Gewinn damit mache

Ab Gewinnerzielungsabsicht musst du ein Gewerbe anmelden und deine Einnahmen versteuern.


Aflexderzweite 
Fragesteller
 23.09.2023, 23:07

Ich habe ein gewerblichen acc

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Bonye  23.09.2023, 23:25
@Aflexderzweite

Aha. Und welches Amt meinst du, wenn nicht das Gewerbe- oder Finanzamt?

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M111evo  23.09.2023, 23:37
@Aflexderzweite
Ich habe ein gewerblichen acc

Mit 13 Jahren?!?

Sorry, aber Du hast nicht die geringste Ahnung, worauf Du Dich da eingelassen hast.

„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.

Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen

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Bonye  24.09.2023, 09:17
@Aflexderzweite

Siehe oben. Du musst dein Gewerbe anmelden BEVOR du gewerblich aktiv wirst.

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