3 Monate Sperre nach dritte Fahrprüfung?
Also, es gab ja mal eine Sperre, d.h. wenn man 3mal die Praktische Fahrprüfung nicht geschafft hat, dass man erst wieder nach 3 Monaten es erneut versuchen darf. Gilt diese Reglung denn überhaupt noch? Viele sagen es wurde abgeschafft, manche sagen es gibt sie noch.
2 Antworten
So sehen die heutigen Bestimmungen aus. Die drei-monatige Sperrfrist gibt es nicht mehr (Ablegen der nächsten Prüfung bereits nach 14 Tage wieder möglich). Auch ein medizinisch-psychologischer Test wird schon lange nicht mehr gefordert.
http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/pruefung.php
Wann und wie oft darf man eine Prüfung wiederholen?
Eine nicht bestandene Prüfung darf man grundsätzlich erst nach 14 Tagen wiederholen. Inzwischen sollte ausreichend »nachgeschult« werden. Die Sperrfrist von drei Monaten, die nach jeweils drei nicht bestandenen Prüfungen früher verhängt wurde, gibt es seit Oktober 2008 nicht mehr. Auch der so genannte »Idiotentest« (medizinisch-psychologische Untersuchung, weil man drei mal durch die Prüfung gefallen war) geistert noch hartnäckig als Gerücht herum, er wurde aber in Wirklichkeit schon vor zwei Jahrzehnten abgeschafft! Mit anderen Worten: Die Anzahl der Versuche, die Fahrprüfung zu bestehen, ist für jeden Kandidaten im Prinzip unbegrenzt.
Doch obwohl die Zahl der Prüfungswiederholungen also nicht begrenzt ist, sollte man bei der persönlichen Zeitplanung beachten, dass der Führerscheinantrag nach einem Jahr vom Straßenverkehrsamt eingezogen wird und dann wieder neu gestellt werden muss. Außerdem ist die bestandene theoretische Prüfung nur ein Jahr lang gültig, danach müsste man sie erneut ablegen.
Diese Regelung gibt es nicht mehr. Du kannst nach 14 Tagen wieder zur Prüfung.