2Punkte in Flensburg,Bewerbung bei der Polizei?

5 Antworten

Aus den Voraussetzungen für BaWü:

Er­mitt­lungs­ver­fah­ren und Ver­kehrs­de­lik­te wer­den im Rah­men der Be­wer­tung der cha­rak­ter­li­chen Eig­nung ge­prüft. Für den Po­li­zei­be­ruf wer­den be­son­de­re An­for­de­run­gen ge­stellt.
Dies gilt so­wohl für das an­ge­streb­te Dienst- und Treue­ver­hält­nis ei­nes Lan­des­be­am­ten, als auch für die Ver­ein­bar­keit ent­spre­chen­der Vor­gän­ge mit dem Po­li­zei­be­ruf. Ent­schei­dend ist nicht in ers­ter Li­nie der Aus­gang ei­nes Ver­fah­rens, son­dern das kon­kre­te Ver­hal­ten zur Tat­zeit. Ver­hal­tens­wei­sen, die durch Rück­sichts­lo­sig­keit, Ge­walt­be­reit­schaft, Ag­gres­si­on, Un­ehr­lich­keit ge­prägt sind, füh­ren grund­sätz­lich zu ei­ner Ab­leh­nung. Eben­so ist ei­ne Vor­ge­schich­te im Zu­sam­men­hang mit Be­täu­bungs­mit­tel­kon­sum und -kri­mi­na­li­tät grund­sätz­lich nicht mit dem Be­rufs­bild ei­nes Po­li­zei­be­am­ten ver­ein­bar.

Du musst es angeben und sie entscheiden im Einzelfallurteil. Nicht nur in BaWü.

Es sollte aber definitiv nichts dazukommen.

Gruß S.

Ein oder zwei "einfache" Punkte wie z.B. das man mal zu Schnell gewesen ist werden jetzt bestimmt nicht das große Problem sein. Die sind ja fix zusammen. Wichtiger erscheint mir da woher die Punkte stammen und das es bislang keine gerichtliche Verurteilung usw. gegeben hat. Ich Denke auch das Entscheident ist wie der Leumund und persönliche Charackter des Bewerbers oder der Bewerberin ist und ob es sonst noch irgendwo Einträge gibt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing
fluffy0099 
Fragesteller
 01.05.2021, 20:26

ich bin auf der autobahn zu schnell gefahren,brief kam habe zugegeben und jetzt kam per post die strafe,also kein gerichtliches verfahren oder in vergangenheit nicht einmal gerichtlich oder ordnungswidrig aufgefallen

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AlterHaudegen75  01.05.2021, 20:28
@fluffy0099

Wie erwähnt, ich glaube nicht das es so etwas schon ein Ausschlusskriterium ist. Aber es gibt doch garantiert Einstellungsberater*innen die man im vorher mal Fragen könnte.

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Sirius66  01.05.2021, 20:39
@fluffy0099

Du musst es in der Bewerbung auf jeden Fall angeben. Sonst gilt das als Täuschungsversuch.

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fluffy0099 
Fragesteller
 01.05.2021, 20:49
@Sirius66

es gab nur eine onlinebewerbung und dann musste man nur unterlagen hinschicken,nach blitzern wurde zu dem zeitpunkt nicht gefragt,und der brief mit der strafe kam leider auch erst,nach dem ich es schon losgeschickt habe

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Sirius66  01.05.2021, 23:45
@AlterHaudegen75

Ja. Sie wünschen sich von ihren zukünftigen Soldempfängern vor allem eins: Loyalität.

Verschweigt jemand etwas, wonach in den Bewerbungsunterlagen gefragt wird, ist er raus. Auch wenn er im Test noch so gut war oder dann gar schon angefangen hat.

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Sirius66  02.05.2021, 00:14
@AlterHaudegen75

Und viele vergessen die polizeieigenen Verfahrensregister und Datenbanken. Sie müssen gar nicht groß rumschnüffeln. Auf ein Führungszeugnis sind sie schonmal gar nicht angewiesen. Da denken viele "ach, das sag ich gar nicht".

Und wenn dann hier Laien antworten, dass das alles kein Problem sei .... Naja.

Die suchen keine Heiligen! Aber die Ehrlichkeit ist eine Tugend, die sie sich wünschen.

Ich vergleiche das gern mit meinen Kindern. Ich habe versucht, ihnen klar zu machen, dass nichts schlimm ist - außer man erfährt es später als der Nachbar und nicht von ihnen selbst!

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Kannste knicken.

fluffy0099 
Fragesteller
 01.05.2021, 20:09

wieso denn?:/

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fluffy0099 
Fragesteller
 01.05.2021, 20:13
@19Hendrik83

aber war davor noch nie auffällig und habe auch niemanden verletzt,war alleine auf der autobahn

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fluffy0099 
Fragesteller
 01.05.2021, 20:15
@19Hendrik83

und weil man einmal einen fehler macht wird man direkt abgelehnt?

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19Hendrik83  01.05.2021, 20:17
@fluffy0099

Ja.

Denn es zeigt, dass du eigentlich nicht die geistige Reife hast, so etwas Verantwurtungsvolles wie Autofahren zu machen. Und wenn es da schon scheitert...

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fluffy0099 
Fragesteller
 01.05.2021, 20:40
@Sirius66

ja wie gesagt davor noch nicht strafrechtlich oder ordnungswiedrig aufgefallen

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Von Experte Sirius66 bestätigt

Kann gut sein. Verkehrsraudis sind bei der Polizei nicht so gefragt.

19Hendrik83  01.05.2021, 20:04

Stimmt.

In der UdSSR ist Rowdytum sogar eine Straftat.

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fluffy0099 
Fragesteller
 01.05.2021, 20:09

ja aber war ja nur einmal,davor nie auffällig geworden

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Als Laie würde ich sagen, das ist kein Problem.