200€ geschenkt bekommen, Eltern dagegen... Muss ich Geld zurückgeben?
Also, ich hab eine Aufgabe bekommen, wo ich hinschreiben muss, ob ich das Geld zurückgeben muss, wenn ich es geschenkt bekomme und die Eltern dagegen sind?
5 Antworten
Die Schenkung von Geld ist ein Rechtsgeschäft, durch welches der Minderjährige lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, nämlich den Anspruch auf dieses Geld. Nach § 107 BGB ist hierfür keine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Also kannst du dieses Geld behalten und es ist dein Geld. Allerdings können deine Eltern m.E. entscheiden, ob dieses Geld z.B. auf deinem Sparbuch für später angelegt wird.
Diese Antwort ist nicht ganz korrekt (formuliert). Wenn nämlich nur ein Anspruch schenkungsweise entstehen soll, bedürfte der Vertrag der notariellen Beurkundung und damit der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Nur bei einer "Handschenkung", bei der Vertragsschluss und Erfüllung der Verbindlichkeit zusammenfallen, gilt § 107 BGB.
Solange für das Geschenk keine Gegenleistung fällig wird, dürfen Deine Eltern das nicht verbieten.
Nein, die elterliche Befugnis über die Geschäftsfähigkeit, die schwebende Unwirksamkeit, erlischt, wenn es sich bei einer Schenkung um ein rein vorteilhaftes Rechtsgeschäft handelt
Wenn der person minderjährig und die eltern dagegen sind, können sie es entnehmen. Aber wenn man dann volljährig ist, müssen sie es dann wiedergeben.
Nein, da es sich um ein rein vorteilhaftes Rechtsgeschäft handelt, dem für Dich keinerlei Verpflichtungen anhaften, darfst Du das Geld behalten, Umkehrschluss aus § 107 BGB.