2 Polizeianzeigen, welche Strafe erwartet mich?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Moin,

schwierig. Zu dem Vergehen der falschen Einfahrt habe ich adhock nichts passendes gefunden. Nur etwas Allgemeines:

Es gibt in Österreich keinen einheitlichen Bußgeldkatalog, wie dies in Deutschland der Fall ist. Hierzulande sind im Bußgeldkatalog hunderte von Verstößen gegen das Verkehrsrecht, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit darstellen, detailliert festgelegt und mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverbot belegt. Dies ist in Österreich anders.
Die einzelnen Behördensprengel legen dort die Höhe der Bußgelder für einzelne Vergehen selbst fest. Geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeiten ziehen dabei kein Organmandat nach sich, sondern eine Anonymverfügung. Es gibt jedoch auch einen Katalog für sogenannte Organstrafverfügungen. Das anfallende Bußgeld nennen die Österreicher in diesem Fall “Organmandat”. Die Organmandate sind in ganz Österreich etwa gleich. Organmandate werden von Polizisten (z.B. bei einer Verkehrskontrolle) verhängt, während die zuständigen Bußgeld-Behörden die Anonymverfügungen verwalten.
Ob Anonymverfügung oder Organmandat: Beides bedeutet, dass ein Autofahrer aufgrund eines Verstoßes gegen die Gesetze zur Sicherheit im Verkehr ein Bußgeld bezahlen muss. Bei einer Anonymverfügung übersteigt das Bußgeld nicht die Grenze von 365 €. Zudem wird die Strafe hier nicht in das Strafregister eingetragen und bleibt also “anonym.”
Anders sieht es bei einer Strafverfügung aus. Das Bußgeld ist hier wesentlich höher und ein Eintrag im Strafregister wird vorgenommen. Anders als bei einer Anonymverfügung oder bei einem Organmandat können Sie hier Einspruch erheben.
In der Bußgeldtabelle können Sie das Bußgeld für wesentliche Verkehrsordnungswidrigkeiten aus dem österreichischen Bußgeldkatalog sehen. Aufgrund der unterschiedlichen Bußgelder innerhalb von Österreich sind dies aber nur Durchschnittswerte, die lediglich einen Einblick in die Höhe der erwartbaren Sanktionen geben. Schwankungen von 50 Prozent sind hier jedoch nichts ungewöhnliches! Das macht die Entwicklung von einem Bußgeldrechner Österreich schwierig.

https://www.bussgeldkatalog.org/oesterreich/#auszug_aus_dem_oesterreichischen_bussgeldkatalog

Und hier noch etwas ausführlicher:

https://www.strafenkatalog.at/#verkehrsdelikte_in_%C3%B6sterreich

Wenn Dein Vergehen etwa behandelt wird, wie ein Rotlicht-Verstoß oder Fahrt entgegengesetzt einer Einbahnstraße, dann kämst Du wohl mit einem Bußgeld von 50-100 Euro davon. Was die Sache mit der Sehhilfe betrifft, keine Ahnung. Vielleicht nur eine Verwarnung, vielleicht wird es aber auch als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet. Dann könnte so argumentiert werden: Wenn Du schon das Einfahrtsverotsschild nicht "gesehen" hast, hättest Du vielleicht auch andere Verkehrsteilnehmer übersehen können.

Flavoredrave 
Fragesteller
 02.07.2023, 16:10

Danke sehr mal sehen

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da wird dir nur ein Österreicher helfen. einfach abwarten.

ich wusste nicht dass ich eine tragen müsse,

steht im Führerschein, beim Sehtest hast auch eine Brille/Kontaktlinse getragen, das wird per Schlüsselzahl im FS eingetragen

Schlüsselzahl

Definition

01.01

Brille

01.02

Kontaktlinse(n)

01.06

Brille oder Kontaktlinsen

Schlüsselzahlen auf dem Führerschein | ADAC

Flavoredrave 
Fragesteller
 02.07.2023, 14:07

Ja darüber hatte ich im nachhinein gelesen der arzt sagte mir aber das alles in ordnung wäre, wie bereits gesagt ich wusste es wirklich nicht

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