2 Polizeianzeigen, welche Strafe erwartet mich?
Hallo, ich habe vor kurzem zwei Verkehrsverletzungen mit dem Motorrad begangen, ich bin leider unabsichtlich in eine einfahrt verboten zone gefahren, hab es aber auch gleich gemerkt, doch da war die Polizei schon hinter mir, dann merkten sie das ich dazu keine Brille an hatte, ich wusste nicht dass ich eine tragen müsse, weil ich dies in der Fahrschule auch nicht gemacht habe und mir keiner etwas darüber gesagt hatte, nun hab ich 2 Anzeigen, ich wohne übrigens in Österreich und bin in der Probezeit, dies war mein erstes vergehen, mit was kann ich jetzt rechnen?
2 Antworten
Moin,
schwierig. Zu dem Vergehen der falschen Einfahrt habe ich adhock nichts passendes gefunden. Nur etwas Allgemeines:
Es gibt in Österreich keinen einheitlichen Bußgeldkatalog, wie dies in Deutschland der Fall ist. Hierzulande sind im Bußgeldkatalog hunderte von Verstößen gegen das Verkehrsrecht, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit darstellen, detailliert festgelegt und mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverbot belegt. Dies ist in Österreich anders.
Die einzelnen Behördensprengel legen dort die Höhe der Bußgelder für einzelne Vergehen selbst fest. Geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeiten ziehen dabei kein Organmandat nach sich, sondern eine Anonymverfügung. Es gibt jedoch auch einen Katalog für sogenannte Organstrafverfügungen. Das anfallende Bußgeld nennen die Österreicher in diesem Fall “Organmandat”. Die Organmandate sind in ganz Österreich etwa gleich. Organmandate werden von Polizisten (z.B. bei einer Verkehrskontrolle) verhängt, während die zuständigen Bußgeld-Behörden die Anonymverfügungen verwalten.
Ob Anonymverfügung oder Organmandat: Beides bedeutet, dass ein Autofahrer aufgrund eines Verstoßes gegen die Gesetze zur Sicherheit im Verkehr ein Bußgeld bezahlen muss. Bei einer Anonymverfügung übersteigt das Bußgeld nicht die Grenze von 365 €. Zudem wird die Strafe hier nicht in das Strafregister eingetragen und bleibt also “anonym.”
Anders sieht es bei einer Strafverfügung aus. Das Bußgeld ist hier wesentlich höher und ein Eintrag im Strafregister wird vorgenommen. Anders als bei einer Anonymverfügung oder bei einem Organmandat können Sie hier Einspruch erheben.
In der Bußgeldtabelle können Sie das Bußgeld für wesentliche Verkehrsordnungswidrigkeiten aus dem österreichischen Bußgeldkatalog sehen. Aufgrund der unterschiedlichen Bußgelder innerhalb von Österreich sind dies aber nur Durchschnittswerte, die lediglich einen Einblick in die Höhe der erwartbaren Sanktionen geben. Schwankungen von 50 Prozent sind hier jedoch nichts ungewöhnliches! Das macht die Entwicklung von einem Bußgeldrechner Österreich schwierig.
https://www.bussgeldkatalog.org/oesterreich/#auszug_aus_dem_oesterreichischen_bussgeldkatalog
Und hier noch etwas ausführlicher:
https://www.strafenkatalog.at/#verkehrsdelikte_in_%C3%B6sterreich
Wenn Dein Vergehen etwa behandelt wird, wie ein Rotlicht-Verstoß oder Fahrt entgegengesetzt einer Einbahnstraße, dann kämst Du wohl mit einem Bußgeld von 50-100 Euro davon. Was die Sache mit der Sehhilfe betrifft, keine Ahnung. Vielleicht nur eine Verwarnung, vielleicht wird es aber auch als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet. Dann könnte so argumentiert werden: Wenn Du schon das Einfahrtsverotsschild nicht "gesehen" hast, hättest Du vielleicht auch andere Verkehrsteilnehmer übersehen können.
da wird dir nur ein Österreicher helfen. einfach abwarten.
ich wusste nicht dass ich eine tragen müsse,
steht im Führerschein, beim Sehtest hast auch eine Brille/Kontaktlinse getragen, das wird per Schlüsselzahl im FS eingetragen
Schlüsselzahl
Definition
01.01
Brille
01.02
Kontaktlinse(n)
01.06
Brille oder Kontaktlinsen
Ja darüber hatte ich im nachhinein gelesen der arzt sagte mir aber das alles in ordnung wäre, wie bereits gesagt ich wusste es wirklich nicht