2 Arbeitstätigkeiten gleichzeitig trotz Krankmeldung?

3 Antworten

Simpel: Nein, ist es nicht. Man kann sich bei der Krankschreibung nicht aussuchen, für welchen Job sie gilt und für welchen nicht, wenn man parallel mehrere hat.

Korrekt wäre es wenn Du erstmal fristgerecht in der alten Praxis kündigst und dann die neue Stelle anfängst.

Das ist problematisch.

Du bist bis zum 31.03. krankgeschrieben. Wenn du jetzt am 27.03. in einer anderen Praxis anfängst, fliegt auf, dass du in Wahrheit gar nicht arbeitsunfähig bist.