2 Arbeitstätigkeiten gleichzeitig trotz Krankmeldung?
Hallo zusammen
Ich arbeite zurzeit noch bis zum 31.03. bei einer Praxis und bin bis dahin auch krank geschrieben (weil ich da nicht mehr wegen Mobbing arbeiten kann) ist aber schon gekündigt fristgerecht zum 31.03., aber hab ein neue Stelle ab dem 27.03. und fange an dem Tag auch an, ist das rechtlich gesehen möglich? Oder muss ich erst bei der neuen Arbeitsstelle anfangen wenn ich aus dem alten Praxis abgemeldet bin??
3 Antworten
Simpel: Nein, ist es nicht. Man kann sich bei der Krankschreibung nicht aussuchen, für welchen Job sie gilt und für welchen nicht, wenn man parallel mehrere hat.
Korrekt wäre es wenn Du erstmal fristgerecht in der alten Praxis kündigst und dann die neue Stelle anfängst.
Das ist problematisch.
Du bist bis zum 31.03. krankgeschrieben. Wenn du jetzt am 27.03. in einer anderen Praxis anfängst, fliegt auf, dass du in Wahrheit gar nicht arbeitsunfähig bist.
Ist schon gekündigt mit einer Frist von 2 Wochen.