Freistellung nach Krankenschein?

2 Antworten

Darf ich während des Krankenscheines freigestellt werden und wie sieht es mit einer Folgekrankenbescheinigung für den Zeitraum 19.02.-28.02. aus?

Freistellen kann Dich der Arbeitgeber schon, solange Du allerdings eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hast, kann er weder Urlaub noch Überstunden verrechnen.

Was steht denn zur Freistellung genau im Brief? Handelt es sich um eine Freistellung ohne Zusatz, ist es eine widerrufliche Freistellung. Hier darf der AG zwar Überstunden in die Freistellung einrechnen aber keinen Urlaub. Außerdem geht das, wie gesagt, nur, wenn der AN nicht mehr arbeitsunfähig geschrieben ist.

Bei einer unwiderruflichen Freistellung darf sowohl Überstunden als auch Urlaub eingerechnet werden. Allerdings auch hier erst, wenn der AN wieder "arbeitsfähig" ist.

Urlaub und Überstunden die, wie hier, vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden können, müssen selbstverständlich ausgezahlt werden.

Wenn du krankgeschrieben bist, kann dich dein Arbeitgeber auf keinen Fall unter Anrechnung deines Urlaubes "freistellen". Wende dich an deinen Betriebsrat. Und auf keinen Fall eine derartige Vereinbarung unterzeichnen!

Wenn du weiterhin krankgeschrieben wirst, muss dir der Arbeitgeber deinen Resturlaub auszahlen. Das will er natürlich vermeiden, daher solche schmutzigen Tricksereien.