15 und 12?

11 Antworten

Naja hier schreiben viele, dass du ärger mit dem Gesetz bekommst, das stimmt nicht ganz denn solange es kein Kläger gibt, gibt es auch keinen Angeklagten. Allerdings ist es von Gesetz her nicht ganz legal. Also solange er zu nichts gezwungen oder genötigt wird und die Eltern auch mit einer Beziehung einverstanden sind sollte da nichts passieren. Sexuelle Handlungen sind da nochmal etwas anderes aber auch da gilt wo kein Kläger, kein Angeklagter.

Willst du das wirklich? Der Junge hat noch nicht mal Haare am Sack...

Von dem Geistigen Unterschied liegt auch ordentlich was zwischen euch. Außerdem dürft ihr keine sexuelle Handlung vollziehen.


bin 47 meine Freundin war auch 12 hab dasselbe gefragt und sitz jetzt im knast !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo Bombe10,

ja. Es ist okay, dass ihr zusammen seid.

Vor seinem 14. Geburtstag dürft ihr allerdings keinen Geschlechtsverkehr haben, da er da noch als Kind gilt. Würdet ihr es trotzdem machen, es jemand herausfinden und damit zur Polizei gehen, würde es heißen, dass du ihn "vergewaltigt" oder zumindest misshandelt hast. Egal ob er es wollte oder nicht.

Liebe Grüße Lotti3516

Rechtlich gesehen sind sexuelle Handlungen erst ab 14+, aber moralisch gesehen ist es schon etwas fragwürdig, nicht wegen dem altersunterschied sondern wegen der reife was pupertät und Mentalität angeht.