125ccm theorieprüfung?

1 Antwort

Sali Basti

Zur Theorieprüfung für den A1 wirst Du erst zugelassen, wenn das Gesuch um einen Lernfahrausweis gestellt ist. Die MFK teilt Dir dann mit, dass Du zur Theorieprüfung zugelassen bist und informiert Dich, wie Du Dich dazu anmelden kannst.

Die Theorieprüfung darf einen Monat vor dem Erreichen vor dem 16. Geburtstag absolviert werden, vorher aber nicht. Wenn Du sie bestehst, bekommst Du dann zu Deinem Geburtstag den Lernfahrausweis und darfst mit dem "L" fahren.

Einlösen auf den eigenen Namen kann man die Maschine auch, wenn man noch keine Fahrberechtigung hat, es muss aber eine Personen angegeben werden, welche normalerweise mit der Maschine fährt.

Du musst im Moment also noch abwarten. Lernen kannst Du natürlich jetzt schon.

Tellensohn