1 Jahr Teilzeit gearbeitet Arbeitslosengeld 1?

3 Antworten

Ob Vollzeit oder Teilzeit spielt da keine Rolle, man muss nur innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Bei min. 12 Monaten läge der Anspruch dann bei min. 6 Monaten.

Soweit Du in den zurückliegenden 30 Kalendermonaten ( nur ) 12 Monate lang einer sozialversicherungspflichtigten Tätigkeit nachgegangen bist, hast Du bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf ALG I - für bis zu 6 Monaten - aber ... beachte bei selbst herbeigeführter Arbeitslosigkeit folgt eine 12-wöchige ALG-Sperre - bedeutet auch, um diese Wochen würde sich Dein Anspruch verkürzen.

https://www.betanet.de/arbeitslosengeld.html

Wenn du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast , hast du 6 Monate lang Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.