Anrechnungszeiten Studium?

4 Antworten

Wofür willst Du denn die Studienzeit anrechnen lassen, wenn Du während des Studium sozialversicherungspflichtig gearbeitet und Dir dadurch Rentenansprüche gesichert hast?

Die Anrechnung der Studienzeit ist nur von Bedeutung für die Versicherungjahre, wenn es um die Rentenberechnung geht.

In Deinem Fall ist die Studienzeit aber ohne Bedeutung, da Du ja während des Studiums die ganze Zeit gearbeitet hast.

Lissi142 
Fragesteller
 02.06.2018, 09:06

Das wollte ich wissen, ob die Versicherungsjahre angerechnet werden trotz der Tätigkeit. Ich habe mit 17 die Ausbildung angefangen und mit 20 beendet und mit 23 das Studium angefangen und mit 26 ebenfalls beendet und immer gearbeitet. d.h. Ich habe 9 Jahre Berufstätigkeit und 3,5 Jahre Studium also komme ich auf eine Anrechnungszeit von 12,5 Jahre. Muss ich den Antrag zur Anrechnung bei der Rentenkasse stellen? Oder wird das automatisch übernommen?

Viele Grüße

Lissi142 
Fragesteller
 02.06.2018, 09:10
@Lissi142

Klar die Tätigkeit als Krankenschwester wird ja automatisch auf dem Rentenkonto gespeichert, mir gehts um das Studium, ob das auch automatisch gespeichert wird oder muss ein zusätzlicher Antrag zur Anrechnung gestellt werden?

VideCuiFidas  02.06.2018, 09:11
@Lissi142

Das wird automatisch angerechnet. Du hast sicherlich die sogenannten "Jahresmeldungen" Deiner Arbeitgeber während der Ausbildung und der Arbeit aufgehoben. Die Originale dieser Jahresmeldungen liegt der DRV vor und dienen zur Berechnung der Versicherungsjahre und der Rente.

Lissi142 
Fragesteller
 02.06.2018, 09:26
@VideCuiFidas

Ja die habe ich aufgehoben. Supi danke für die Antwort. Dann läuft das alles automatisch. Ich habe schon gedacht ich müsste einen zusätzlich Antrag stellen, um alles angerechnet zu bekommen und alle immatrikulationsnachweise nachreichen zur Anrechnung. Aber wenn die deutsche Rentenversicherung alles automatisch speichert dann habe ich mir das schonmal gespart.

turnmami  02.06.2018, 09:38
@Lissi142

Auch bei dir ist ein Jahr nur ein Jahr. Wenn Anrechnungszeiten und Beitragszeiten zusanmen fallen, dann wird das Jahr nicht länger! Es bleiben nur deine Beitragszeiten übrig!

turnmami  02.06.2018, 09:39
@VideCuiFidas

Ein Studium wird NICHT automatisch angerechnet. Woher soll die DRV das Wissen nehmen? Es werden nur Beitragszeiten übermittelt

turnmami  02.06.2018, 09:42
@Lissi142

Deine Rechnung ist falsch. Die Zeiten zählen NICHT doppelt!

Lissi142 
Fragesteller
 02.06.2018, 09:54
@turnmami

Ok, schade:(. Aber klar das ist logisch.

Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einer Fach- oder Hochschule beziehungsweise die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ist vom 17. Geburtstag an eine Anrechnungszeit.

Einen Abschluss muß man nicht nachweisen. Maximal können aber nur insgesamt acht Jahre* angerechnet werden.

*aktueller Stand: kann sich aber auch zukünftig ändern

Rentenversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse während des Studiums werden natürlich zusätzlich berücksichtigt.

Lissi142 
Fragesteller
 02.06.2018, 09:02

Vielen Dank für die Antwort

DerSchopenhauer  02.06.2018, 09:03

Ich möchte noch darauf hinweisen, daß seit 2009 die Anrechnungszeiten für die Ausbildung allerdings nicht mehr zu einer höheren Rente führen.

Sie werden nur noch als Anrechnungszeit zur Erfüllung der Wartezeit für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und für die Altersrente für langjährig Versicherte berücksichtigt.

okieh56  02.06.2018, 15:07
@DerSchopenhauer

Das stimmt! Diese Zeiten sind aber auch wichtig für die Berechnung von Durchschnittszeiten (z.B. Zurechnungszeit), denn wenn sie nicht gespeichert sind, kann das den individuellen Durchschnitt für die Grundberechnung und Vergleichsberechnung drücken. Indirekt beeinflussen sie die Rentenhöhe dadurch doch.

Hallo Lissi142,

Sie schreiben:

Anrechnungszeiten Studium?

Antwort:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/kontenklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=25

Ihr richtiger Ansprechpartner ist Ihre zuständige DRV-Rentenanstalt!

Um sicherzustellen, daß jeder Monat korrekt erfaßt und zugeordnet ist, empfliehlt sich ein zeitnaher Antrag auf Kontenklärung und Rentenauskunft!

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Kontenklaerung.html

In den entsprechenden Formularen werden alle denkbaren Parameter abgefragt, wo Sie Ihre Angaben eintragen!

Die DRV wertet dann Ihre Angaben aus und Sie erhalten einen entsprechenden Bescheid!

Die Angaben im Bescheid prüfen Sie nochmals gründlich und bei Fragen klären Sie diese mit Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt!

So haben Sie dann Gewißheit, daß alle Zeiten korrekt erfaßt sind!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Die Anrechnungszeit neben der Beschäftigung weiss die DRV nicht! Dies musst du mit dem Vordruck V0410 beantragen.

Allerdings bringt dir dies wenig, da die Zeiten nicht doppelt zählen. Ein Jahr mit Studium und Arbeit ergibt auch hier nur 12 Monate!!