Freiwilliges Praktikum nach Studium von der Steuer absetzen
Hallo.
Ich habe während meines Studiums in Teilzeit (steuerpflichtig) in meinem Ausbildungsberuf gearbeitet. Nach dem Studium habe ich die Teilzeit-Tätigkeit noch ein halbes Jahr fortgeführt und nebenbei ein Teilzeit-Praktikum (Minijob-Basis) gemacht, welches mich auf die Tätigkeit in meinem Studienberuf vorbereiten sollte. Die Praktikumsstelle hat mich in Folge des Praktikums eingestellt. Ich habe also den alten Teilzeitjob gekündigt und bin nun steuerpflichtig in Vollzeit bei meiner ehemaligen Praktikumsstelle beschäftigt.
Kann ich die Fahrten zur Praktikumsstelle im Rahmen der Entfernungspauschale angeben?
oder...
Kann ich die Fahrten zur Praktikumsstelle im Rahmen der Fortbildungskosten absetzen, da das Praktikum mich auf meine jetzige Arbeitsstelle vorbereitet hat?
Nur durch dieses Praktikum habe ich den Job bekommen, wo ich jetzt sehr viel mehr verdiene als in meinem Ausbildungsberuf und ich zahle demzufolge auch sehr viel mehr Steuern. Vielleicht kann mir ja jemand sagen, ob ich das irgendwie angeben kann. Meine Recherchen waren diesbezüglich leider erfolglos.
Danke.
2 Antworten
Wenn der Minijob pauschal besteuert wurde, ist ein Werbungskostenabzug im Zusammenhang mit diesem Minijob nicht möglich. Fortbildungskosten sind das auch nicht, du bist ja nicht auf einen Abschluss hin ausgebildet oder vorbereitet worden. Das hätte dann nämlich auch nicht als MInijob abgerechnet werden dürfen.
Es ist egal, weil es so, oder so Werbungskosten sind.
Es fällt alles in die gleiche Kategorie.