Was dürfen Muslime NICHT konsumieren?

3 Antworten

Alkohol, Schwein, Blut und nicht im Namen Allahs geschlachteter Tiere werden schon im Koran klar verboten. Ansonsten:

Landtiere, deren Fleisch verzehrt werden darf
Die Landtiere, deren Fleisch verzehrt werden darf, werden in vier Gruppen unterteilt:
Nutztiere, wie Rind, Büffel, Schaf, Ziege, Kamel, Esel, Huhn, Gans, Ente und Pute.
Wildtiere, wie Reh, Hirsch, Wildrind, Gazelle, Bergziege, Hase, Zebra und Giraffe.
Vögel, die keine Raubvögel sind, wie Spatz, Taube, Wachtel, Star, Schwalbe, Pfau, Wiedehopf und Papagei.
Heuschrecken. Durch die Sunneh ist es eindeutig belegt, dass der Verzehr von Heuschrecken erlaubt ist.(15)
(15) Selbst wenn die Heuschrecke schon tot ist aufgefunden wird, darf sie verspeist werden (Vgl. Reddul Muhtar, Band 9, Seite 512).

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, S. 22

Landtiere, deren Fleisch nicht verzehrt werden darf
Schweine, Kadaver und Tiere, die nicht im Namen Allahs, sondern im Namen anderer"Gottheiten" geschlachtet wurden. Dies wurde von Allah dem Erhabenen im Edlen Quran eindeutig verboten.
Tiere, die ihre Beute mit ihren Reißzähnen erlegen, wie Wolf, Bär, Löwe, Tiger, Leopard, Zobel, Marder, Affe, Fuchs, Hyäne, Katze, Hund oder Wiesel.
Vögel, die ihre Beute mit ihren Krallen erlegen, wie Geier, Bussard, Adler, Möwe, Gabelweihe, Reiher, Kolkrabe, Krähe, Dohle, Elster, Rabe, Habicht oder Schmutzgeier. Das Fleisch von Vögeln, die Krallen besitzen, aber ihre Beute nicht mit diesen erlegen, ist zum Verzehr geeignet. Ein Beispiel dafür ist die Taube.
Tiere, die von Natur aus Ekel hervorrufen, wie Maus, Schlange, Schildkröte, alle Arten von Echsen, Maulwurf, Igel, Fledermaus, Skorpion, Zecke, Biene, Fliege, Floh und Laus.
Pferdefleisch
Pferdefleisch ist nach Imam Hanifeh (r.a.) mekruh tahrimen, nach Imam Ebu Yusuf (rah.) und Imam Muhammed (rah.) mekruh tenzihen.

Ebenda, S. 23-24

Folgende Teile eines geschlachteten Tieres dürfen nicht verzehrt werden (38)
Fließendes Blut
Männliche Genitalien
Weibliche Genitalien
Hoden
Harnblase
Drüsen
Gallenblase
(38) El-Fiqhul Islami, 3/667. Der Verzehr von Blut ist haram, der Verzehr der übrigen angegebenen Organe ist mekruh tahrimen.

Ebenda, Seite 28

  • Blut
  • Tiere, die andere Tiere (Fleisch) essen
  • Tabak ist makruh (nicht gerne gesehen, aber nicht haram denke ich)
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – bin hmdl Muslima
KamTashtaki2  14.04.2023, 04:41

Rauchen ist alhamdu lillah Haram. Dieses Zeug ist nur ein Schaden Schwester. Tiere die in einem anderen Namen außer Allahs ﷻ geschlachtet worden sind ebenso Haram.
Das Tier muss von einem Muslim oder Ahlul Kitab geschlachtet sein.

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Also wir Muslime dürfen auch z.B. kein Blut trinken. Alles was uns eigentlich schadet, dürfen wir nicht konsumieren, also Drogen, Alkohol, Tabak usw. Insekten werden von zwei Rechtsschulen (weiß leider nicht mehr welche), oder allgemein ekelerregende Tiere, verboten, außer Heuschrecken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Musl7m  12.04.2023, 15:55

Ich glaube die malikitische Rechtsschule erlaubt einige Insekten in den Lebensmittel. Ich esse vorsichtshalber keine.

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